Produkt bei Media Markt doppelt an der Kasse berechnet!

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Normalerweise müsste es für Media Markt kein Problem sein zu schauen wieviele Staubsauger gekauft wurden und wie viele noch im Bestand sind. Daran lässt sich dann erkennen ob ihr einen oder zwei gekauft habt. Und der normale Menschenverstand sagt einem ja auch das man selten zwei Staubsauger auf einmal kauft. Die Verpackung ist in diesem Fall egal da Du ja die Produkte behalten willst. Ich würde da heute hingehen und das reklamieren, dauert sicher etwas bis alles überprüft wurde aber das sollte man dann in Kauf nehmen.

Hallo Dennis070593,

so leid es mir tut, ihr habt meines Erachtens keine Chance, diesen Abrechnungsfehler nachträglich zu korrigieren, bzw korrigiert zu bekommen. Eine nachträgliche Korrektur würde zwangsläufig ein seeeehr !!! weitgehendes Entgegenkommen (Kulanz) des M-Marktes voraussetzen. Ein derart weitgehendes Entgegenkommen des M-Marktes is nach meiner Erfahrung nicht zu erwarten, ohne dass ich den M-Markt hier in eine "kundenunfreundliche"Ecke rücken will. Aber wer will es dem M-Markt verdenken, wenn er eine rückwirkende Klärung, die zunächst sicher einen nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand (Abgleich des gesamten Tagesumsatzes mit dem Gerätebestand zu Beginn und nach Ende der Geschäftszeit des fraglichen Tages) erfordern würde, ablehnt. Und, wie ich meine, mit Recht. Damit will ich keineswegs euch -oder die Kunden im allgemeinen- mit Nachteilen befrachten. Aber man muss objektiv die Situation abwägen und kommt dabei zwangsläufig zu folgendem Ergebnis: Überall an Kassen von Supermärkten, Discountern oder Handelsketten wie dem M-Markt hängen meines Wissens, speziell für den von euch angesprochenen Fall, unübersehbare Schilder (Aushänge), nach denen die an der Kasse erfolgte Abrechnung, die die Prüfung der Richtigkeit des zurückgegebenen Wechselgeldes unmittelbar, das heisst, "zug um Zug" (Zahlung durch Abgabe des Kaufpreises und Prüfung des Kassenbon's und Wechselgeldes im Augenblick der Aushändigung durch die Kassiererin) umfasst bzw. beinhaltet, s o f o r t !!! zu prüfen und -ggfs.- zu beanstanden ist. Meistens werden spätere Reklamationen ausdrücklich ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um die Geschäftsbedingungen des Verkäufers, auf die sich der Käufer/Kunde durch den Kauf von Ware "konkludent" eingelassen und einverstanden erklärt hat. Ich sagte eingangs schon, dass es mir durchaus leid tut, hier keine für euch günstigere Stellungnahme abgeben zu können. Aber die Geschäftspraktiken sind wie sie sind. Und -wie vorstehend formuliert- sind in den Kassenbereichen die Modalitäten der Zahlung und Prüfung des Wechselgeldes ausdrücklich und gut sichtbar durch Aushänge erklärt.

Fazit: Nach alledem rechne ich nicht damit, dass ihr nachträglich noch etwas gegen die abgewickelte Abrechnung (falsche Einbuchung zweier Staubsauger und dadurch bedingt, Rückgabe des falschen, weil zu geringen Wechselgeldbetrages) mit Erfolg einwenden bzw. ändern könnt. Das heißt natürlich nicht, dass ich es nicht auch versuchen würde und das empfehle ich euch natürlich auch. Ich habe nur die relative Aussichtslosigkeit des Unterfangens deutlich und aber auch verständlich machen wollen. Denn, ein Recht auf Rückabwicklung und entsprechender nachträglicher Prüfungen aller Geschäftsabwicklungen des gesamten Geschäftstages, habt ihr nicht. Aber versuchen würde ich es um jeden Preis. Vielleicht arbeitet ja gerade der M-Markt, in dem ihr gekauft habt daran, das Image eines besonders kundenfreundlich agierenden Marktes aufzupolieren. Dann könntet ihr ja überraschenderweise sogar Glück haben und auf besonderes Entgegenkommen treffen.

Ich wünsche euch viel Glück und Erfolg,

hotteb

Das nenne ich "Pech gehabt", der Bon wäre gleich zu beanstanden, beweise jetzt mal dass ihr keine 2 Staubsauger gekauft habt. Die oder der Kassierer/in wird sagen: klar waren es 2....

Also wie willst du beweisen dass es nur einer war.

Am Montag hingehen und Reklamieren.

Dennis070593 
Fragesteller
 02.07.2011, 23:12

Das Problem ist, dass ich die Verpackungen von den beiden Steckern schon weggeschmissen habe..

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Also, das ganze hat sich erledigt !

Ich war gestern bei Media-Markt, und das ganze konnte sofort gelöst werden. Die freundliche Dame am Service hat sich meine Schilderung der Sachlage angehört, sich den Kassenbon angeschaut, hat mir den überfalligen Betrag in die Hand gedrückt, und sich für den Fehler Ihrer Kollegin entschuldigt ! Da Media Markt für jedes Produkt eine individuelle Produktnummer hat, konnte sie sofort erkennen, dass 2 mal das gleiche Produkt gescannt wurde.

Vielen Dank für eure Antworten !

Hotteb  06.07.2011, 19:59

Hallo Dennis070593, es freut mich sehr, dass ihr -entgegen meiner Negativprognose- Erfolg mit eurer Reklamation/Richtigstellung hattet. Wie ich bereits ausgeführt habe, sind viele M-Märkte durchaus kundenfreundlich und "springen auch schon mal über den eigenen Schatten" ohne sich allein auf Prinzipien zurück zu ziehen.

Glückwunsch zum Erfolg

hotteb

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