Probleme mit Mutter wegen Kosten?
Hallo,
ich brauche einen Rat.
Folgende Situation:
Ich M17 lebe zurzeit noch bei meiner Mutter und meinem Stiefvater. Das Verhältniss ist komplett gestört zwischen uns, sodass sie mich dazu zwingen im September in meine 1. eigene Wohnung zu ziehen. Mir wurde heute gesagt, dass sie verlangen dass ich mich bei den Endjahreskosten beteiligen muss (Elternhaus). Ich bin in einer Ausbildung und mein Geld reicht gerade für meine zukünftige Wohnung + meinen Lebensunterhalt. Mir wurde vorher nie irgendetwas erzählt geschweige denn wurde etwas vereinbart, dass ich etwas zahlen müsse. Ich zahle mit meinem Unterhalt, Kindergeld und Ausbildungslohn jetzt schon alles alleine. Sei es essen, Waschmittel bis zu Klopapier. Also eine echt abgefuckte Situation. Ich möchte noch nichtmal ausziehen aus finanzieller Sicht.
Meine Frage ist jetzt: Können die beiden das Geld von mir verlangen? Wir haben nichts abgesprochen und es wurde nie etwas erwähnt. Jetzt soll ich plötzlich alles mitzahlen. Können sie das verlangen ohne das vorher mit mir hätte müssen abzuklären?
Ich möchte auch garnicht gierig klingen aber mit mir wurde nichts vereinbart und ich hab doch schon so gut wie nichts mehr von meinem Geld.
liebe Grüße
2 Antworten
Kindergeld und Unterhalt (vom leiblichen Vater) steht deiner Mutter zu..Sie gibt es dir - hast du meiner Meinung nach bereits ein schlechtes Geschäft gemacht. Sinniger wäre es gewesen das Geld bei deiner Mutter zu lassen und dich mit 10% bis 20% deiner Ausbildungsvergütung an den Kosten insgesamt zu beteiligen. Dafür gibt Mutter dir Kost und Logis plus Lebenshaltung.
Aber ist so wie es ist.
An der Jahresendrechnung?.ich vermute deinen Anteil an den Verbrauchskosten.
Wenn du deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast und bereits ausziehen sollst - solltest du dich ans Jugendamt wenden, denn wird auch bei deiner Mutter geprüft, ob sie dir zum Unterhalt verpflichtet ist.
Freiwillig noch mehr - würde ich aktuell nichts bezahlen, dann soll Mama dir einen Mahnbescheid zukommen lassen - dann gehst du auch zum Jugendamt sofern dann noch in Ausbildung.
Sie verlangen es, du gibst nichts.
Aber, du schreibst, Kindergeld, Unterhalt und Ausbildungsvergütung, das alles bekommst du, dann kannst du dich auch an Wohnkosten beteiligen.
Normalerweise zahlt das Kind mit eigenem Einkommen "Kostgeld", oder beziehst du dich auf die Zukunft, dann siehe Satz ein.