Probezeit Ausbildung Kündigungsfrist?

3 Antworten

Falsch. Du kannst am letzten Tag der Probezeit mit einem Monat Frist gekündigt werden.

Übrigens: So etwas wie einen unkündbaren Vertrag gibt es nicht. Sowohl eine ordentliche als auch eine fristlose Kündigung ist immer möglich. Für beide Seiten. Je nach Situation sind die Hürden dafür manchmal höher, manchmal niedriger.

Das ist tatsächlich im Bereich der Ausbildungen so geregelt, dass nach der Probezeit eine Kündigung durch den Ausbildungsbtreib nur noch außerordentlich möglich ist - also bei schweren Verfehlungen, aber nicht bei Fehlern.

Unkündbar ist übrigens keiner.

Deine Probezeit beträgt 4 Monate. Du kannst am letzten Tag des 4. Monats auch noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.