Probezeit Ausbildung Kündigungsfrist?
Ich fange zum 1 September die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger an, diese Ausbildung verläuft Praxisintegriert so das ich von Schule zu Betrieb alle paar Wochen Wechsel.
Wie dem auch sei hat mir der Betrieb eine Probezeit von 4 Monaten gegeben wo auch steht das eine Kündigungsfrist von 4 Wochen eingehalten werden muss.
Nun interessiert mich, wenn ich 3 Monate der Ausbildung absolviert habe, bin ich sozusagen unkündbar da ja 1 Monat Kündigungsfrist eingehalten werden muss, im Vertrag steht ebenfalls das es kaum Möglichkeiten gibt einen Azubi sonst zu kündigen.
3 Antworten
Falsch. Du kannst am letzten Tag der Probezeit mit einem Monat Frist gekündigt werden.
Übrigens: So etwas wie einen unkündbaren Vertrag gibt es nicht. Sowohl eine ordentliche als auch eine fristlose Kündigung ist immer möglich. Für beide Seiten. Je nach Situation sind die Hürden dafür manchmal höher, manchmal niedriger.
Das ist tatsächlich im Bereich der Ausbildungen so geregelt, dass nach der Probezeit eine Kündigung durch den Ausbildungsbtreib nur noch außerordentlich möglich ist - also bei schweren Verfehlungen, aber nicht bei Fehlern.
Unkündbar ist übrigens keiner.
Deine Probezeit beträgt 4 Monate. Du kannst am letzten Tag des 4. Monats auch noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.