Probezeit angebliche Fahrerflucht?

4 Antworten

Also ich sags mal so, wenn an ihrem Auto kaum eine Spur zu sehen war, dann war es auch keine heftige Kollision.

Einem Kunden von uns ist das auch schon passiert. er hat allerdings keine Musik gehört. trotzdem hat er abgesehen davon, dass ermittelt wurde, von der Polizei nichts negatives bekommen.

Wird deine Schwester bei der Polizei glaubhaft aussagen, dass sie es nicht bemerkt hat, sehe ich keinen Grund warum die Beamten ihr nicht glauben sollten. bei so geringen Schäden ist das eben nicht auszuschließen.

die Ermittlungen ergaben, dass es tatsächlich angesichts der geringsten Berührung nicht zwangsläufig sicher war, dass er das gemerkt haben musste. Es wurde also zum einfachen Versicherungsfall!

Das wäre auch alles so weit ganz einfach gewesen, wenn der Gegner nicht der Meinung gewesen wäre, ihm über seinen Anwalt ausrichten zu lassen, er habe Anrecht auf die doppelte Entschädigung, schließlich sei es ja Fahrerflucht gewesen.

ich habe ihm dann einfach geraten, das Ganze so an die Versicherung weiter zu geben. Zuerst wollte er nicht, weil er nicht eingesehen hat, dass so ein Mensch da Kasse mit macht. Ich konnte ihn aber überzeugen, dass die Versicherung nicht einfach stumpf zahlen wird, sondern prüfen, was an den Ansprüchen dran ist.

Im Ergebnis war es dann so, dass dieser, ich sage mal nette Mensch sich noch mal gemeldet hat, und gejammert, dass er wegen ihm so hohe Anwaltskosten hätte, weil die Versicherung nicht zahlen wolle.

Unser Kunde hat dem Gegner dann klipp und klar zu verstehen gegeben, dass er sich nie wieder zu melden habe, weil den Rest die Versicherung regelt, sonst regele das die Polizei. Versicheurng hat nichts weiter bezahlt, und Ruhe war.

lg, Anna

An welchem Auto ist kein Schaden? Nur an dem von deiner Schwester, oder ist auch an dem anderen Auto nichts zu erkennen?

Ein Parkschaden passiert oft, indem der Stoßfänger gegen eine Seitentüre drückt. Die Seitentüre zieht dabei beim Grad der Beschädigung den kürzeren (Beule).

aber ich glaube ihr weil sie immer Musik hört 

Ja vielleicht sollte sie das - besonders als Fahranfängerin - nicht tun. Und sowieso nicht mit Kopfhörern (falls sie das tut).

Wenn an dem gegnerischen Auto ein Schaden zu finden ist, dessen Schadenbild dem Auto deiner Schwester zuzuordnen ist und es eine Zeugin gibt, wird es vermutlich schwierig.

In der Probezeit ist das natürlich sehr ungünstig, sie sollte sich unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen, bevor sie irgend eine Aussage macht.

Also wenn an ihrem Wagen kein noch so kleiner korrespondierender Schaden ist, sollte sie - spätestens mit anwaltlicher Unterstützung - heile da raus kommen. Meine Frau hatte erst gerade exakt diese Konstellation in ihrer Kanzlei. Wenn an eurem Wagen exakt gar nichts zu finden ist (ggf auch nicht durch einen Gutachter), seid ihr eigentlich raus.

Dann dürfte auch am anderen Fahrzeug nichts zu sehen sein. Es ist also glaubhaft, nichts bemerkt zu haben. Dabei würde ich auch bleiben. Aber selbstverständlich ist Fahrerflucht an sich kein Kavaliersdelikt.

https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/fahrerflucht-ratgeber/#:~:text=Bei%20Fahrerflucht%20kann%20entweder%20eine,bis%20zu%20f%C3%BCnf%20Jahren%20kommen.

Es könnte in diesem Fall sein, dass das Verfahren gleich eingestellt wird, aber genauso gut kann es am Ende zu einem Verfahren kommen. Sofern ein Rechtsschutz besteht, würde ich diesen auf jeden Fall hinzuziehen. Ebenso sollte vorsorglich die eigene Versicherung informiert werden.