"Probejahr" beim Wohngeld?
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zum Wohngeld und hoffe, jemand von euch kennt sich damit aus oder hat eigene Erfahrungen gemacht.
Wird beim Antrag auf Wohngeld ebenfalls – wie beim Bürgergeld – ein sogenanntes "Probejahr" berücksichtigt, wenn zwei Partner erst frisch zusammengezogen sind oder zusammenleben, aber wirtschaftlich noch unabhängig voneinander sind?
Und falls ja:
👉 Wie kann man das am besten nachweisen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, sondern beide Personen weiterhin finanziell unabhängig sind?
Bin dankbar für alle Hinweise, Tipps oder Erfahrungsberichte! 🙏
4 Antworten
Angeblich gibt,s beim Wohngeld keine Nachteile - eine Bedarfsgemeinschaft, die eigentlich das Wohngeld befürwortet, besteht eben bei dieser Art von Abhängigkeit, wenn zB zwei Leute zusammenwohnen ; meines Wissens basiert das Wohngeld auf die Höhe der Miete und diese hat wiederum - angeblich - mit dem Mietspiegel zu tun
Das "Probejahr" gibt es beim Wohngeld nicht.
Ja, eine dem Bürgergeld nahezu wortgleiche Formulierung im Wohngeldgesetz verweist dann auf die bürgergeldrechtliche Vermutungsregel zum sogenannten Probejahr.
Es steht -zumindest bei uns in der Kommune- dem Sachbearbeiter frei ein sogenanntes "Probejahr" des Zusammenlebens einzuräumen.
Hatte das Thema mit meiner Frau und damals sogar nur Verlobten als sie noch auf Arbeitssuche war. Nachdem wir zusammenzogen gab es ein sogenanntes "Probejahr" während dessen wir vom Amt nur als WG gewertet wurden. Sie bekam während der Zeit die Hälfte unserer Bude in Miete anerkannt und gezahlt gezahlt, als auch den Satz Bürgergeld.
Nach dem Jahr ... wir waren da immer noch nicht verheiratet... wurden wir als "Bedarfsgemeinschaft" angesehen da mein Einkommen um damals ~3,5k€ netto die Mindestgrenze zur Anrechenbarkeit deutlichst überschritt und zudem noch 6-eckig Rücklagen an liquiden Vermögenswerten vorhanden waren und sind.
Es kam ab dem Zeitpunkt dann vom Amt exakt gar nichts mehr rein und ich musste -bis sie Arbeit fand- ontop noch aus eigener Tasche ~260€ monatlich Mindestsatz für ihre Krankenkasse zahlen, damit sie dort nicht raus fällt.
Immerhin hatten wir dem Amt im ersten Jahr des Zusammenwohnens völlig legitim 15k€ abgeschöpft :-))
Vielen Dank! Weißt Du wo genau im Wohngeldgesetz wurde es geregelt?