"Probejahr" beim Wohngeld?

4 Antworten

Angeblich gibt,s beim Wohngeld keine Nachteile - eine Bedarfsgemeinschaft, die eigentlich das Wohngeld befürwortet, besteht eben bei dieser Art von Abhängigkeit, wenn zB zwei Leute zusammenwohnen ; meines Wissens basiert das Wohngeld auf die Höhe der Miete und diese hat wiederum - angeblich - mit dem Mietspiegel zu tun


Agata569 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 16:10

Danke für die Info!

Das "Probejahr" gibt es beim Wohngeld nicht.


Agata569 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 15:34

Danke für die Info!

Ja, eine dem Bürgergeld nahezu wortgleiche Formulierung im Wohngeldgesetz verweist dann auf die bürgergeldrechtliche Vermutungsregel zum sogenannten Probejahr.


Agata569 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 16:36

Vielen Dank! Weißt Du wo genau im Wohngeldgesetz wurde es geregelt?

Es steht -zumindest bei uns in der Kommune- dem Sachbearbeiter frei ein sogenanntes "Probejahr" des Zusammenlebens einzuräumen.

Hatte das Thema mit meiner Frau und damals sogar nur Verlobten als sie noch auf Arbeitssuche war. Nachdem wir zusammenzogen gab es ein sogenanntes "Probejahr" während dessen wir vom Amt nur als WG gewertet wurden. Sie bekam während der Zeit die Hälfte unserer Bude in Miete anerkannt und gezahlt gezahlt, als auch den Satz Bürgergeld.

Nach dem Jahr ... wir waren da immer noch nicht verheiratet... wurden wir als "Bedarfsgemeinschaft" angesehen da mein Einkommen um damals ~3,5k€ netto die Mindestgrenze zur Anrechenbarkeit deutlichst überschritt und zudem noch 6-eckig Rücklagen an liquiden Vermögenswerten vorhanden waren und sind.

Es kam ab dem Zeitpunkt dann vom Amt exakt gar nichts mehr rein und ich musste -bis sie Arbeit fand- ontop noch aus eigener Tasche ~260€ monatlich Mindestsatz für ihre Krankenkasse zahlen, damit sie dort nicht raus fällt.

Immerhin hatten wir dem Amt im ersten Jahr des Zusammenwohnens völlig legitim 15k€ abgeschöpft :-)) 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Agata569 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 18:25

Vielen Dank!