Ja, das empfinde ich als normal.
Was ich hingehen nicht für normal befinde ist, dass ich den Parkmodus meiner Dashcam nicht einsetzen darf. Tue ich dies trotzdem (ja, tue ich) beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz und zeige jemandem zwecks dieses Videobeweises an, hat das keine Gültigkeit und ich werde im schlechtesten Falle wegen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild selbst angezeigt. Verschweigen ich hingegen das Video bei der Anzeige und gebe an ich hätte den Rempler selbst gesehen, ist alles fein und die Polizei fährt auf Basis der Anzeige zur Sichtung des gegnerischen Fahrzeugs.
Was ich ebenfalls nicht für normal befinde ist, dass ich mittlerweile zwar wenigstens die Dashcamaufnahme für einen Unfall mit eigener Beteiligung einbringen darf, jedoch nicht wenn sie zufällig einen Unfall anderer Fahrzeuge aufgezeichnet hat.
Unlängst erst gehabt dass einer Dame vor mir die Vorfahrt genommen wurde und der Vorfahrtnehmende nach einer kleinen Kollision und einer Gedenksekunde einfach weiter fuhr. Als ich die zuständige Polizeidienststelle anrief wurde mir gesagt dass ich meine Dashcamaufnahme hier nicht einbringen dürfe, da die Persönlichkeitsrechte des Unfallflüchtigen höher wiegen. Zudem wurde noch erwähnt dass dies wieder anders läge, hätte es Personenschaden gegeben - dann hätte ich die Aufnahme einbringen dürfen.
Solcher und ähnliche bürokratischer Unsinn, wirft uns in Deutschland immer weiter nach hinten.
Wir müssen endlich hier und in vielen anderen Bereichen lernen pragmatischer zu werden und verfügbare Mittel auch zu nutzen.