Probefahrstunde?
Enkeltochter macht Führeschein für PKW hat 10 Fahrstunden und ihr Fahrlehrer sagte ihr das dies nicht die richtigen Fahrstunden seien, sonder Probefahrstunden. Ich habe so was noch nie gehört dachte die erste Fahrstunde sein auch regulär die richtige Stunde da diese Probefahrstunden genauso teuer sind.
4 Antworten
Entweder wurde Dir das nicht ganz richtig erzählt, Du hast es nicht ganz richtig verstanden oder der Fahrlehrer drückte sich da etwas eigen aus.
Bei der Führerscheinausbildung gibt es eine gewisse Anzahl Pflichtstunden, die zu nehmen sind. Dies sind Sonderfahrten (Autobahn, Nacht, Überland). Bevor man die macht, hat man mittels Übungsstunden genügend gut Fahren zu lernen.
Diese "Probefahrstunden" sind ziemlich sicher gewöhnliche Übungsstunden. Was noch Keine gemacht wurden sind die Sonderfahrten (Pflichtstunden), die sind dann aber auch etwas teurer.
Es kann ja auch völlig egal sein ob es nun Probefahrstunden sind oder Übungsstunden. Nur irgendwann sollte sie soweit sein die Sonderfahrstunden machen zu können, damit zur Prüfung zugelassen zu werden und die Prüfung schaffen. Ob das mit Hilfe von Probefahrstunden oder Übungsstunden passiert ist doch egal.
Hallo,
es gibt keine richtigen oder falschen Fahrstunden.
Zuerst absolviert man "Übungsstunden" und wenn man das Fahrzeug und den Straßenverkehr beherrscht, absolviert man die "besonderen Ausbildungsfahrten" - von diesen sind 12 Stück Pflicht.
Es ist also alles "im grünen Bereich" ;-)
Insgesamt kommt man gut und gerne auf 30 Fahrstunden - manche auch auf mehr.
Eine Fahrstunde dauert immer 45 Minuten. Eine Doppelstunde von 90 Minuten entspricht also zwei Fahrstunden.
Viele Grüße
Michael
also, laut dieser seite von 2010 sind probefahrstunden unzulässig. ist aber wie gesagt ne 10 jahre alte rechtssprechung und vom bayrischen verwaltungsgericht. ich weiß nicht inwieweit dies auf andere bundesländer übertragbar ist... da das bayrische vwg sicherlich nicht das höchste vwg deutschlands ist.
https://www.fahrschule-online.de/probefahrstunden-sind-unzulaessig-993852.html
inkl. §§-Angabe.
danke michael. habs nich überflogen. is nich meine aufgabe^^
Wenn man etwas verlinkt und damit seine Antwort belegen oder ergänzen will, ist es ganz klar die Aufgabe desjenigen, der den Link setzt, den Inhalt zu prüfen.
was mir gerade einfällt.. ihr könnt ja mal bei der ?kfz-zulassungsstelle? nach geeignetem informationsmaterial oder kontaktstellen fragen wo ihr genau diese thematik erörtern könnt.
Manche nennen es Probefahrstunden, andere Stadtfahrten und wieder andere Übungsfahrten .. ist alles das gleiche .. drum herum kommt man nicht.
Erst wenn da alles gut läuft kommen die gesetzlichen Sonderfahrten wie Überland, Autobahn und Nacht.
Bitte mal den Text deines Links durchlesen - das ist ein ganz anderes Thema.
Da geht es um "Probefahrstunden" bevor man überhaupt "echt" den Führerschein macht.
Gruß Michael