Privilegien einer Partei?

4 Antworten

Ihre Auflösung kann nicht ohne entsprechende Entscheidung des Verfassungsgerichts bindend angeordnet werden.

Bei anderen Vereinigungen, die im Verdacht staatsfeindlicher Aktivitäten stehen, ist das durchaus möglich.

Juuuuup 
Fragesteller
 20.12.2018, 16:04

Danke :)

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Parteienprivileg

das Vorrecht politischer Parteien (im Gegensatz zu anderen politischen oder sonstigen Vereinigungen) und ihrer Mitglieder, wegen ihrer politischen Betätigung nicht benachteiligt oder verfolgt werden zu dürfen, solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist (Partei verbot). Das P. verbietet es jedoch nicht, einem Mitglied einer nicht für verfassungswidrig erklärten Partei wegen seiner gegen das Grundgesetz gerichteten Tätigkeit die Zulassung zum öffentlichen Dienst zu versagen. 

http://www.rechtslexikon.net/d/parteienprivileg/parteienprivileg.htm

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Parteienprivileg&oldid=181749511