Privatverkauf eines Oldtimers?

HesslerITCon  25.05.2025, 19:25

von welchem Kaufpreis reden wir den hier ?

TNiet 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 19:29

Ist, dass relevant?

3 Antworten

Keine rechtliche Garantie, aber so wie ich das sehe bist du im Recht.

Ihr habt einen Vertrag abgeschlossen: du verkaufst das Auto nicht an wen anders bis Ende April und erhälst dafür 1000€. Das Schicksal des Mannes ist traurig, aber berechtigt nicht zur Aufhebung des Vertrages. Darüber habt ihr keine Vereinbarung getroffen, besonders so kurz vor ende der Frist.

Wie du auch sagst, hast du (potentiellen) Schaden dadurch, dass du andere Interessenten abgelehnt hast

Lass die Frist zur Reservierung ablaufen und du hast deinen Teil vollumfänglich erfüllt.

Die 500€ Kulanz sind schon sehr nett von dir.


TNiet 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 19:33

Danke, dass ist der erste vernünftige Kommentar, da dieser sehr ausführlich ist

TUrabbIT  25.05.2025, 19:55
@TNiet

Es ist rechtlich nicht sicher, da ihr keine expliziten Regelungen vereinbart habt, aber ich schätze du hast im Zweifelsfall gute Chancen und er soll mal kommen mit seinem Anwalt (das Schreiben aufsetzen kostet ihn ja auch erstmal).

Du hast deinen Teil erfüllt und es hat sich am Vertragsgegenstand nichts geändert.

Besser ist natürlich, dass du eine Rechtsberatung in Anspruch nimmst. Häufig ist eine erste Beratung kostenlos oder günstig möglich.

TNiet 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 11:44
@TUrabbIT

Vielen lieben Dank nur hier auf dem Land ist es schwierig eine vernünftige Rechtsberatung zu bekommen.

Liebe Grüße

Habe ich etwas zu befürchten, wenn ich ihm das restliche Geld nicht überweise.

Natürlich, warum solle dir das Geld zustehen?


TNiet 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 19:26

Weil ich, den Oldtimer für ihn 3 Monate reserviert habe und ich den Wagen auch untergestellt habe

TUrabbIT  25.05.2025, 19:25

Weil ein Vertrag abgeschlossen wurde: Reservierung gegen Geld.

OP hat seinen Teil eingehalten und dafür das Geld erhalten, dass der potentielle Käufer nun seine Meinung geändert hat ist nicht ausschlaggebend.

Jurafuchs  25.05.2025, 19:26
@TUrabbIT

Korrekt, die Reservierung beinhaltet aber keine Klausel, welche die Rückzahlung bei nicht-Antritt verneint.

TUrabbIT  25.05.2025, 19:32
@Jurafuchs

Braucht sie auch nicht. Darüber kann ggf eine neue Vereinbarung getroffen werden, welche die vorherige Vereinbarung abändert oder aufhebt wenn beide Seiten daran Interesse haben. Ansonsten gibt es kein Anrecht darauf.

Ich würds ihm zurücküberweisen abzüglich maximal 10€ Bearbeitungsgebühr. Ärgerlich, aber was solls.