Privatverkauf - Rückgabe oder nicht?

3 Antworten

Ein Recht auf Rückgabe gibt es nie. Ein Recht auf eine Reklamation allerdings immer, egal, ob gewerblicher oder privater Verkauf. Es wäre ja noch schöner, wenn ein Verkäufer unwahre Angaben machen könnte, und der Käufer der Dumme wäre.

Welche Farbe der Pullover tatsächlich hat, kann hier Niemand wissen. Sollte die Reklamation der Käuferin berechtigt sein, könntest du entweder auf deine Kosten einen zweiten Pullover verschicken, der tatsächlich schwarz ist, oder dich mit der Käuferin darauf einigen, ihr das Geld zu erstatten.

Willst du den Pullover zurückgeschickt haben, müßtest du ihr diese Versandkosten erstatten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Gewährleistungsansprüche vertraglich ausgeschlossen wurden, haftest du eigentlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ob die Angabe im Profil dafür ausreicht oder ob das in der Artikelbeschreibung hätte stehen müssen, ist fraglich. Wenn es an der Käuferin lag, dass sie dachte, der Pullover sei schwarz, obwohl er in Wirklichkeit blau ist, kann sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten. In diesem Fall muss sie den Vertrauensschaden ersetzen, was hier auf jeden Fall die Versandkosten wären. Das würde ich ihr hier auch anbieten, wenn du kulant bist bekommst du eher noch eine positive Bewertung als wenn du stur auf der Rechtslage bestehst.

Für mich ist der Pullover schwarz, nun meint sie jedoch es sei ein sehr dunkles blau

Maßgeblich ist, was der Pullover nun wirklich für eine Farbe hat.

Mit Rückgabe o.ä. hat das alles nix zutun; das ist schlicht und ergreifend Gewährleistungsrecht.