Privatkauf gebrauch von nacherfüllung?

2 Antworten

Nein ist nichts zu machen.

Du müsstest dem Verkäufer nachweisen, dass er davon gewusst hat und es dir verschwiegen hat.

Das ist nahezu absolut unmöglich.

Nimm einen Anwalt, hier kann Dir kaum jemand wirklich helfen. Wenn er Dinge verschwiegen hat oder der Zustand nicht wie beschrieben, womöglich Betrug im Spiel sein kann und Vorsatz, dann evtl. aber nur evtl. eine Chance