Privater Handyverkauf, welche Rechnung beilegen?

2 Antworten

Ein Handy, das du "mit Vertrag" gekauft hast, gehört dir doch erst, wenn du den vertrag erfüllt hast.

Das darfst du gar nicht verkaufen. Das wäre Unterschlagung.

Oponn  02.02.2021, 13:03

Das ist bei vielen Verträgen schlicht völliger Unsinn.

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Seit wann ist ein Vertrag mit Smartphone günstiger als einer ohne?

Der Lieferschein in Verbindung mit dem Vertrag ist der Kaufbeleg.