Private Gründstücke, die man benutzen darf, in Hamburg?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorsicht das ist extrem eng definiert.

Das ganze muss vollständig umfriedet sein mit einem abschliessbaren Tor. Irgendwelche Firmengrundstücke fallen nicht drunter.

Selbst die Schleckers als ehemalige Milliardäre haben gerade mal 50 meter Privatstrasse.


tryanswer  12.07.2022, 13:53
Selbst die Schleckers als ehemalige Milliardäre haben gerade mal 50 meter Privatstrasse

Wow, da habe ich ja mehr und ich bin bei weitem kein Milliardär.

... Natürlich gibt es eine ganze Reihe privater Straßen in Deutschland und die sind teilweise auch gar nicht mal so kurz.

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blackhaya  12.07.2022, 13:54
@tryanswer

Bist du siche das es vollständig umfriedet ist?? Irgendwelche Felder und Wiesen sind durch das allgemeine Betretungsrecht öffentlich.

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tryanswer  12.07.2022, 13:59
@blackhaya

Ich rede jetzt erst einmal von Straßen. Und natürlich lassen sich Grundstücke auch sperren. Entscheidend ist allein, daß die entsprechende Fläche für den Verkehr nicht frei zugänglich ist, also nicht unter die Bestimmungen der StVO fällt. Die reine Zugänglichkeit darüber hinaus spielt dabei noch keine Rolle, die wird erst haftungsrechtlich relevant.

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blackhaya  12.07.2022, 14:03
@tryanswer

Wiesen, Wälder, Felder und freie NAtur sind ÖFFENTLICH Zugänglich. Auch die ganzen FEldwege sind per se Privateigentlum. Allerdings dürfen Radfahrer, Fussgänger, Reiter und Menschen im Krankenstuhl es betreten. Also nichts mit Fahre nohne Führerschein.

Auch Firmengrundstücke fallen nicht drunter. Die Genossenschaft die steigt dir aufs DAch wenn da Menschen ohne Füherschein rumfahren.

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tryanswer  12.07.2022, 14:07
@blackhaya
Wiesen, Wälder, Felder und freie NAtur sind ÖFFENTLICH Zugänglich

Die Aussage ist so nicht richtig. Ob und wann besagte Flächen zugänglich sind, regeln die Landes- und Naturschutzgesetze. Ungeachtet dessen ist es immer zulässig, daß der Besitzer eine temporäre Sperrung vornimmt.

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blackhaya  12.07.2022, 14:16
@tryanswer § 59Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

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tryanswer  12.07.2022, 19:00
@blackhaya

Richtig: Es geht um das Betreten, welches nichts mit der StVO zu tun hat und es geht darum, daß das Grundstück unbenutzt ist.

Kleine Anmerkung: Wenn du einen Paragraphen nennst, solltest du auch das Gesetz bzw. die Verordnung nennen.

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blackhaya  12.07.2022, 19:10
@tryanswer

Man darf nur dann auf Privatgrundstück ohne Führerschein fahren, wenn FREMDE Personen das Grundstück nicht betreten können. Das ganze muss vollständig umfriedet sein mit Abschliessbaren Tor.

Du kannst dir Wälder und Wiesen kaufen, allerdings dürfen sich dort Fussgänger, Reiter und Fahrradfahrer bewegen wegen dem allgemeinen Betretungsrecht.

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tryanswer  12.07.2022, 19:26
@blackhaya

Dann schauen wir doch mal in die FeV § 4 Abs. 1, dort heißt es:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind ...

Seit wann gehören jetzt Wälder, Wiesen usw. zu den öffentlichen Straßen? - Also kann man da schon mal ohne Führerschein fahren!

Das allgmeine Betretungsrecht gilt jedoch nur für Straßen, Wege und ungenutzte Flächen in der freien Landschaft, sowie Wald und auch nur sofern dem nicht sonstige gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Ob das Betreten auch immer Reiten und Fahrradfahren umfasst ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.

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blackhaya  12.07.2022, 19:31
@tryanswer

Hier geht es um Feldwege die im Privatbesitzt sind, aber die durch RAdfahrer und Fussgänger öffentlich betreten werden können.

Um zu verhindern das eine Fläche öffentlich betreten werden kann, musst du es vollständig umfrieden mit abschliessbaren tor.

Du solltest schon mal durchlesen welche Pargraphehn du zitierst. Der Fragesteller kann auch gerne ohne Führerschein fahren, wenn er en Fahrzeug fährt was maximal 6 kmh schnell ist, oder du unstellst ihn eine GEhbehinderung dann darf sein Krankenfahrstuhl 15 kmh schnell sein.

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tryanswer  12.07.2022, 20:50
@blackhaya

Es geht darum ob man auf privaten Wegen ohne Führerschein fahren darf. Die Antwort lautet ja, sofern dort nicht die StVO gilt. In der Regel muß dazu eine bauliche Trennung vorhanden sein (bspw. eine Schranke oder ein Tor, welche geschlossen den öffentlichen vom privaten Verkehrsraum trennt). Mehr ist erst einmal nicht notwendig!

Die Frage ob dort Personen rumlaufen, hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun sondern ist rein haftungsrechtlicher Natur. Sobald dort jemand angefahren würde und keine Sicherungsmaßnahmen erfolgt wären, ist natürlich der Fahrer aber auch der Besitzer des Grundstücks haftbar weil beide fahrlässig gehandelt haben. Diese Fahrlässigkeit läßt sich jedoch umgehen, wenn man den betreffenden Weg den üblichen Vorschriften entsprechend sperrt. Das ist dem Besitzer bei einem Privatweg und zur Gefahrenabwehr auch jederzeit erlaubt.

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Hallo DunkelHD,

dafür bietet auch eine Metropole wie Hamburg Verkehrsübungsplätze an.

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby

Auch ich kenne keins, welches öffentlich nicht zugängig ist.

Du bist ja immer die Öffentlichkeit, wenn Du dabei bist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sicherlich. Man muss halt den Besitzer fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung