Privat bei eBay verkaufen ... wie kann ich mich selber absichern?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Haftungsauschluss

Der Verkäufer ist Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und schließt hiermit jedwede Mängelansprüche des Käufers aus Schuldrecht, etwa Umtausch, Rücknahme und/oder Schadensersatzanspruch für diesen Privatverkauf ausdrücklich aus. Mit Gebotsabgabe wird diese Vereinbarung anerkannt."

Mit diesem Hinweis gilt: gekauft wie gesehen (Foto), beschrieben - ohne Wenn und Aber.

HTH

G imager761

Lass Dich von jockl nicht erschrecken. Nimm den von Wasserbetten angebotenen Text und fang an (falls Du 18 bist). Beschreibe die Produkte ehrlich und mach die Fotos selber (aus dem Netz kopieren kann leicht zu Ärger führen). Wenn es wirklich mal Ärger gibt, versuch den einvernehmlich zu regeln. So klappts prima - ich machs schon seit Jahren so.

Wenn Du hier unangenhme ebay-Erfahrungen liest, dann sind es zum überwiegenden Teil Kinder/Jugendliche, die nicht wissen, was sie tun und dann heulen, wenns schief gegangen ist. Die anderen sind zu faul oder zu dumm, die ebay-Vorschriften zu lesen und heulen sich dann auch hier aus.

Für Bücher gibt es noch ein anderes Portal: Amazon.de. Da bekommt man z.T. bessere Preise. Auch da gilt: Vorm Einstellen gucken, was die "böse Konkurrenz" so macht. Das Einstellen kostet dort nichts, nach Verkauf fällt eine Gebühr an.

Den Text verwende ich seit Jahren als Privat-Verkäufer bei ebay ohne Probleme.

Verwendete Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers und werden hier nur gebraucht, da sie Bestandteil des Produktes sind. Es handelt sich um einen Privatverkauf, daher werden Gewährleistung, Garantie und Rücktritt ausgeschlossen.

imager761  06.03.2011, 19:20

So bitte nicht:

Gewährleistung gibt es seit 01.01.2002 längst nicht mehr, Garantie ist etwas freiwilliges, warum schliesst du etwas aus, was du erst gar nicht gewährst?

Diese Formulierung ist formal absolut unwirksam.

G imager761

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mychrissie  01.08.2018, 14:26

Werden hier gebraucht...was??? Und außerdem was für ein Rücktritt? Diesen Text kannst Du lieber an Seehofer schicken. Juristisch gesehen ist er Schrott. Sorry!

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privat ist nicht schlimm -- da reicht "Privatverkauf unter Auschluß jeglicher Gewährleistung".

imager761  06.03.2011, 19:22

Seit dem 01.01.2002 ist diese Formklausel unwirksam.

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Das geringste Risiko ist, die Finger weglassen. denn es vergeht kein Tag hier, an welchem über Unangenehmes bei Geschäften über EBAY berichtet wird.

Scotty89 
Fragesteller
 06.03.2011, 19:02

Sonst gibt es aber keine andere Möglichkeit meine Bücher loszuwerden.

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jockl  06.03.2011, 19:05
@Scotty89

Ok, dann darst Du aber nicht jammern, falls mal was schief geht. Ebay wird den vielen Betrugstricks nicht Herr.

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Scotty89 
Fragesteller
 06.03.2011, 19:07
@jockl

Hmm naja damit das nicht passiert möchte ich mich absichern. Sonst würde ich hier nicht danach fragen.

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