Praktische A1 Prüfung mit kaputtem Funk?
Hallo zusammen,
Ich hab folgende Frage.
Darf eine Praktische Prüfung (125ccm) überhaupt stattfinden wenn der Prüfling über den Funk die Anweisungen des Fahrlehrers nicht hört bzw. versteht?
Meine Tochter hat so die Prüfung gemacht. Sie gab Zeichen das sie nix versteht, der Fahrlehrer hat dann die höchste Lautstärke gewählt ,aber es kam zum Großteil nur Rauschen an. Sie hat eh schon Prüfungsangst und dann noch sowas! Sie ist ortskundig, das heisst man hätte mit ihr die Strecke absprechen können. Statt dessen hieß es nur: wir fahren dann mal weiter. Sprich Anweisung über Funk die nicht ankamen. Sie musste sich am Fahrschulauto hinter sich orientieren wo sie lang fahren soll, was natürlich auch zu einigen Fahrfehlern durch Unaufmerksamkeit führte.
Fazit: Durchgefallen!!!
Haben wir nicht das Recht das die Prüfung wiederholt wird kostenlos oder ermäßigt? Der Fahrlehrer und/oder der Prüfer haben doch Sorge zu tragen das die Ausrüstung einwandfrei funktioniert. Ist die Prüfung überhaupt so zulässig?
Vllt kennt sich jemand mit den Bestimmungen aus. Im Netz finde ich nix über die Verpflichtung des Fahrlehrers. Eher Gründe für einen Prüfungsabbruch durch Fehlverhalten des Prüflings.
Danke schonmal vorab.
4 Antworten
Hallo TheQ86
Ja sie hat weiterhin mit Handzeichen signalisiert das sie nix versteht. Sie hat die flachen Hand immer wieder in Höhe des Ohres an den Helm gelegt. So wie es ihr in den Fahrstunden beigebracht wurde. Ich hab auch gesagt das ich mich an ihrer Stelle geweigert hätte so weiter zu machen aber das hat sie sich allein nicht getraut.
Naja, die Fahrschule wird sich wohl rauszureden versuchen. Glaube nicht, dass sie freiwillig eine neue Prüfung bezahlen.
Anstelle der Tochter wäre ich auch bei nächster Gelegenheit rechts rangefahren, wenn die Technik dann spinnt. Weil so geht das dann natürlich nicht. Solang sie nicht autonom fahren kann (darf) muss der Lehrer ja ne Möglichkeit haben sie zu erreichen. Dann hätte man die Prüfung abbrechen können.
Es ging aus deinem Text auch nur heraus, dass sie gesagt hatte sie verstehe nix und der Fahrlehrer daraufhin lauter gedreht hat. Hat die Tochter dann noch mal signalisiert, dass sie nichts verstehen kann?
Aber selbst wenn ja und der Fahrlehrer absichtlich aus Böswillen nix getan hat müsste man das erstmal nachweisen und das dann wohl rechtlich durchfechten. Ob das was bringt wage ich zu bezweifeln.
Bei der nächsten Prüfung muss sie einfach energischer was sagen. Auch wenn es ne angespannte Situation ist und sie unsicher ist.
Hallo TheQ86
Ja sie hat weiterhin mit Handzeichen signalisiert das sie nix versteht. Sie hat die flachen Hand immer wieder in Höhe des Ohres an den Helm gelegt. So wie es ihr in den Fahrstunden beigebracht wurde. Ich hab auch gesagt das ich mich an ihrer Stelle geweigert hätte so weiter zu machen aber das hat sie sich allein nicht getraut
Kann leider rechtlich nichts dazu sagen, finde es aber auch ein unding vom Fahrlehrer so die Prüfung überhaupt zu Starten. Das wäre ja wie wenn am Motorrad ein Blinker defekt ist und man dann durchfällt weil man nicht geblinkt hat!
Meiner Meinung nach sollte die Fahrschule für die Kosten der nächsten Prüfung aufkommen, auch für die TüV kosten, aber ob dies auch rechtlich durchzusetzen ist weiß ich nicht.
Gruß
Rechtlich kann ich leider nichts dazu sagen oder dir Tipps geben. Aber von meinem Verstand her hätte der Prüfer das Ganze abbrechen müssen oder deine Tochter hinterher fahren lassen müssen. Letzteres war schon bei mir vor 20 Jahren während der Fahrstunde der Fall, wenn das Funkgerät versagte...