Postbote legt wichtige persönliche Briefe beim Nachbarn, ist das eine Verletzung des Briefgeheimnisses vom Postboten?
Meine Post wurde beim Nachbarn in Briefkasten gelegt, ein Brief von DHL das mein Paket beim Zoll hinterlegt ist. Inhalt des Briefes: das Paket verbleibt in 14 Tage beim Zoll danach wird das Paket zurück an Absender geschickt (Russland). Der Nachbar war genau die 3 Wochen abwesend, gestern bekomme ich den Brief vom Nachbar, öffne Ihn und lese das die Frist abgelaufen ist, nach einen kurzen Anruf wird mir gesagt, dass das Paket an Absender versendet wurde. Welche Ansprüche kann ich gegen DHL geltend machen?
Ps. Zudem wurde ein Paketabholschein und ein weiterer Brief beim Nachbarn in Briefkasten gelegt.
Info: 2 Familienhaus mit 2 separaten Briefkästen.
5 Antworten
Also das Briefgeheimnis ist nicht verletzt, die Post wurde ja nicht geöffnet. Aber Schadensersatz durch die falsche Zustellung kann in Frage kommen. Da müsstest du mal die genauen AGB der DHL lesen.
Eine Verletzung des Brief- oder Postgeheimnisses läege nur dann vor, wenn der Nachbar oder der Bote die Psot ÖFFNEN würde.
DU hast zunächst grundsätzlich keine Ansprüche gegen die DHL, da der Versender den Transportvertrag abgeschlossen hat.
Um Ansprüche geltend zu machen, muß man auch einen Schaden haben; der offensichtlichste Schaden wäre, daß der Versender erneut das Porto zahlen müsste; grundsätzlich müsste der Versender also den Schaden geltend machen.
Dieser kann Dir allerdings eine Abtretungserklärung aushändigen, mit der Du dann, anstelle des Versenders, Ansprüche bei der DHL geltend machen könntest.
Da es sich hier zusätzlich um eine Auslandslieferung handelt, ist dann noch zu prüfen inwieweit die DHL auch Kosten übernimmt, die vor Übergabe durch einen russischen Postdienstleister entstanden sind; ggf. ist aber auch der Versand schon in Rußland mit der DHL geschlossen worden.
Es wäre sinnvoll, mit der DHL Kontakt aufzunehmen; die einfachste Variante wäre, der Versender stellt Dir die erneuten Versandkosten in Rechnung und die DHL erstattet sie - darauf kann man sich sicher mit der DHL einigen, da hier, nach Deiner Schilderung, der Zusteller fehlerhaft die Benachrichtigungskarte in den falschen Briefkasten eingeworfen hat.
Eine Verletzung des Briefgeheimnisses liegt nicht vor, aber aus der fehlerhaften Zustellung bzw. Nicht-Zustellung ergeben sich vermutlich Schadensersatzansprüche.
Möglicherweise ist es angeraten, diese mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geltend zu machen.
Der Absender soll das vor Ort mit DHL klären und verlangen das man nochmal zustellt. Es gelten dabei die russischen Regeln.
Du hast damit nichts zu tun, kannst dich aber bei DHL beschweren (sinnlos)
Briefgeheimnis klingt nett, ist aber quatsch. Dein Brief kam ungeöffnet an.