Polizei behauptet ich hätte Handy benutzt während der Fahrt?
Ich habe das Handy in der Hand gehalten und nicht "benutzt" ich wollte es nur zu einem anderen Ort platzieren, als ich es der Beamtin mitgeteilt hatte meinte Sie "das reicht schon aus" dann bin halt davon ausgegangen, dass auch das "reine Halten" während der Fahrt verboten wäre und habe die Zuwiderhandlung zugegeben. Habe ich jetzt da 0 Chancen wenn ich Einspruch einlege?
8 Antworten
Das sagt das Gesetz dazu ( siehe §23 Abs. 1a StVO): https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Du darfst das Handy während der Fahrt nicht benutzen, wenn Du es dazu aufnehmen bzw. in der Hand halten muss. Ob in der Hand halten dann schon benutzen ist, kann man sich vielleicht drüber streiten. Aber das in der Hand halten ist schon die gefährliche Handlung, worum es geht. Außerdem wird man sagen, wieso das Handy in die Hand nehmen, wenn man es garnicht benutzen will. Auch es woanders hinzulegen, wird man schon als benutzen auslegen.
Du kannst Einspruch einlegen, aber Du wirst da keine großen Chancen haben. Eher wird es am Ende noch teurer, als wenn Du gleich das Bußgeld bezahlst. In Zukunft solltest Du das Handy ganz einfach während der Fahrt nicht mehr anrühren.
wenn du es schon zugegeben (und getan) hast, dann ist ein einspruch sinnlos, zumal die polizei zu 2 zweit und damit zeugnis ablege kann.
Du hast das Handy benutzt und wenn es nur zum an den anderen Platz zu legen war.
warum hat man ein Handy wohl in der Hand?
weil man es gerade benutzt, benutzt hat oder benutzen will
sieh es ein und akzeptiere die Entscheidung
da Du die Zuwiderhandlung schon zugegeben hast, ist es eh zu spät
Wenn du das Handy in der Hand hattest und der Motor läuft, ist das schon "Nutzen". Es kann dabei sogar noch ausgeschaltet sein.
ich habe aber nicht getippt mit dem handy