Polizei behauptet ich hätte Handy benutzt während der Fahrt?

8 Antworten

Das sagt das Gesetz dazu ( siehe §23 Abs. 1a StVO): https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Du darfst das Handy während der Fahrt nicht benutzen, wenn Du es dazu aufnehmen bzw. in der Hand halten muss. Ob in der Hand halten dann schon benutzen ist, kann man sich vielleicht drüber streiten. Aber das in der Hand halten ist schon die gefährliche Handlung, worum es geht. Außerdem wird man sagen, wieso das Handy in die Hand nehmen, wenn man es garnicht benutzen will. Auch es woanders hinzulegen, wird man schon als benutzen auslegen.

Du kannst Einspruch einlegen, aber Du wirst da keine großen Chancen haben. Eher wird es am Ende noch teurer, als wenn Du gleich das Bußgeld bezahlst. In Zukunft solltest Du das Handy ganz einfach während der Fahrt nicht mehr anrühren.

wenn du es schon zugegeben (und getan) hast, dann ist ein einspruch sinnlos, zumal die polizei zu 2 zweit und damit zeugnis ablege kann.

Du hast das Handy benutzt und wenn es nur zum an den anderen Platz zu legen war.


x242x 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 15:19

ich habe aber nicht getippt mit dem handy

Topses  16.06.2018, 15:21
@x242x

Du hast das Handy in der Hand gehabt, das langt schon.

Novos  16.06.2018, 15:45
@x242x

Ist schon schlecht, wenn man es nicht begreifen will oder kann

x242x 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 15:55
@Novos

wenn ich mit dem handy getippt hätte dann würde ich das Bußgeld bezahlen und fertig ist, die schreiben da was von "tippbewegungen" obwohl ich nicht getippt habe

warum hat man ein Handy wohl in der Hand?

weil man es gerade benutzt, benutzt hat oder benutzen will

sieh es ein und akzeptiere die Entscheidung

da Du die Zuwiderhandlung schon zugegeben hast, ist es eh zu spät

Wenn du das Handy in der Hand hattest und der Motor läuft, ist das schon "Nutzen". Es kann dabei sogar noch ausgeschaltet sein.