Polizei Anzeige keine Rückmeldung?

7 Antworten

Die Polizei ist raus, das ist richtig. Sie leiten alles an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Dort kann es dauern!

Gruß S.

Wenn du jemanden anzeigst, überlässt du dem Staatsanwalt die Entscheidung, ob das eine nach Recht und Gesetz strafbare Handlung ist, die geahndet werden sollte.

Hier wirst du höchstens noch mal als Zeugin angehört.

Wenn du jemanden (Körperverletzung, Diebstahl o.ä.) vor Gericht (ggfs. unter Zuziehung eines Anwalts) verklagst, überlässt du die Entscheidung, ob dir eine Wiedergutmachung zusteht, einem Richter und der Fähigkeit der gegnerischen Anwälte.

Bei letzterem Verfahren bist du eine der Hauptpersonen und wirst praktisch bei jedem Schritt auf dem Laufenden gehalten.

Verlange das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. Mit diesem kannst du weiter recherchieren.

du hast die Aussage bei der Polizei - Zeuge vor Gericht; das wars, Anspruch auf irgendwelche Rückmeldung hast nicht.

alles weitere ist Sache der Staatsanwaltschaft und Richter

Als Verletzter hast Du auf Antrag Recht auf Auskunft;

§ 406d Stpo:

(1) Dem Verletzten ist, soweit es ihn betrifft, auf Antrag mitzuteilen:

1.

die Einstellung des Verfahrens,

2.

der Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung sowie die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen,

3.

der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens.

Sirius66  23.10.2019, 16:44

Aber nicht von der Polizei!

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