Polizei Anzeige keine Rückmeldung?
Hallo allerseits,
ich hatte vor längerer Zeit (Ca November 2018) eine Anzeige gegen einen Arbeitskollegen aufgegeben bei der Polizei wegen Körperlicher Verletzung.
Meine Frage lautet:
Ich hab bis heute keine Rückmeldung bekommen, hätte doch aber irgendwie Post erhalten sollen von der Polizei, oder nicht?
Meine Zeugen die genannt waren, haben auch keine Post erhalten (dabei werden bei anderen Anzeigen innerhalb 2 Wochen die Zeugen kontaktiert via Post).
Bis heute erhielt ich nur Post von der BG Verkehr, wo ich erneut alles schildern sollte.
Bei der ersten nachfrage bei der Polizei hieß es, dass man mir keine Auskunft geben kann, wie das verfahren geendet ist, oder wie es weiter verläuft. Man sagt mir sogar, dass das Verfahren sogar abgeschlossen sei.
Das fand ich komisch, also ging ich wieder am nächsten Tag dorthin und dort wurde ich schnell abgewimmelt und man sagte mir ich solle mich beim Ansprechpartner erkundigen.
Dies tat ich, der sagte mir lediglich er schaue nochmal in die Akten, was damit sei. Es solle, laut seiner Aussage, wohl zur Staatsanwaltschaft weiter geleitet und die Polizei hätte somit ihre Aufgabe erledigt und kümmere sich nicht weiter darum.
Wieso ich bei der ganzen Sache so skeptisch bin ist, weil mein Ansprechpartner, also der Polizist der diesen Sachverhalt bearbeitet, gleichzeitig ein guter Freund ist von dem Herren den ich angezeigt habe aufgrund körperlicher Verletzung.
Welche Möglichkeiten bzw Rechte habe ich?
Ich finde es komisch das ich nie über irgendetwas nach Aufgabe der Anzeige informiert wurde.
6 Antworten
Die Polizei ist raus, das ist richtig. Sie leiten alles an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Dort kann es dauern!
Gruß S.
Wenn du jemanden anzeigst, überlässt du dem Staatsanwalt die Entscheidung, ob das eine nach Recht und Gesetz strafbare Handlung ist, die geahndet werden sollte.
Hier wirst du höchstens noch mal als Zeugin angehört.
Wenn du jemanden (Körperverletzung, Diebstahl o.ä.) vor Gericht (ggfs. unter Zuziehung eines Anwalts) verklagst, überlässt du die Entscheidung, ob dir eine Wiedergutmachung zusteht, einem Richter und der Fähigkeit der gegnerischen Anwälte.
Bei letzterem Verfahren bist du eine der Hauptpersonen und wirst praktisch bei jedem Schritt auf dem Laufenden gehalten.
Verlange das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. Mit diesem kannst du weiter recherchieren.
Als Verletzter hast Du auf Antrag Recht auf Auskunft;
§ 406d Stpo:
(1) Dem Verletzten ist, soweit es ihn betrifft, auf Antrag mitzuteilen:
1.
die Einstellung des Verfahrens,
2.
der Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung sowie die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen,
3.
der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens.
Zum Fall kann ich nichts sagen, aber du hast keinerlei Anspruch auf eine "Rückmeldung".