Pflicht Werkzeuge zurück zu geben?
Ist man verpflichtet, nach dem man Werkzeuge für die ü.B.A. bekommen hat, sie beim Chef/der Werkstatt wieder abzugeben?
Denn PSA ist mein Eigentum
Was ist "Ü.B.A."? Und um welche Werkzeuge handelt es sich? Sind sie Teil der pers. Sicherheitsausrüstung oder nicht?
Wasserwaage, Simplex, Schnur, Plattenheber usw..
Das bedeutet überbetriebliche Ausbildung
2 Antworten
Grundsätzlich musst Du alles was Dir für die Arbeit von der Firma überlassen wurde auch wieder zurückgeben.
Ausnahme mögen "persönliche" Dinge sein wie z.B. Arbeitskleidung, gestelltes Waschmittel, Ohrenstöpsel etc.
Wasserwaage, Simplex, Schnur, Plattenheber usw..
Das bedeutet überbetriebliche Ausbildung
Klar, das ist ja jetzt nicht Dein Eigentum. Das musst Du auch wieder zurückgeben, wenn Du es nicht mehr benötigst.
Dass man auch immer erwartet, dass alle Abkürzungen von allen gekannt werden.
- ü.B.A.
- PSA
- ABL
- Ktz
- HfG
- GZT
- RDR
- LKP
- usw.
Du musst schon richtig schreiben. Zu lesen:
Ist man verpflichtet, nach dem man Werkzeuge für die ü.B.A. bekommen hat, sie beim Chef/der Werkstatt wieder abzugeben?
Denn PSA ist mein Eigentum
.
Steht doch oben. Du musst schon richtig lesen
Aber auch erst auf Nachfrage. ... und dann nur ü.B.A.
Steht doch oben. Du musst schon richtig lesen