Muss ich mein Werkzeug der Ausbildung abgeben wenn ich den Betrieb wechsel?

4 Antworten

Gibt es nicht eine Frist also dass dieses Werkzeug nach 12 Monaten einem selbst gehört?

gibt es nicht, der AG stellt dir das Werkzeug zur Verfügung

sondern der ehemalige Inhaber meines Betriebs.

wer gekauft hat, spielt keine Rolle, es hat eine Firmenübernahme stattgefunden.

der neue Inhaber hat die Firma vollumfänglich übernommen, inkl. Gebäude, Werkzeug usw.

Eine allgemeinverbindliche Regelung gibt es hierzu i.d.R. nicht. Allerdings geht der Chef davon aus, dass du die Ausbildung beendest. Deshalb sind Arbeitsmittel, die von anderen ohne Probleme weiter benutzt werden können, i.d.R. nur zur Verfügung gestellt (geliehen). Als Belohnung nach bestandener Gehilfenprüfung und wenn man dem Betrieb treu bleibt, werden sie einem aber oft überlassen.

Ob Du es zurückgeben musst hängt davon ab ob es Dir zu Ausbildungsbeginn geschenkt wurde oder Dir nur für die Arbeit zur Verfügung gestellt wurde.

Geschenke musst Du selbstverständlich nicht zuruckgeben, Arbeitsmaterial natürlich schon. Das gehört schließlich dem Betrieb.

natürlich musst du das zurückgeben, wenn es verlangt wird. der betrieb stellt dir die mittel zur erledigung deines jobs zur verfügung und die musst du sorgsam behandeln und nach beendigung des arbeitsverhältnisses auch wieder abgeben.

ein baggerfahrer behält den bagger ja auch nicht...