Pflegefamilie?
Guten Tag, der Sohn meiner Freundin ist seit ca drei Monaten in einer Pflegefamilie. Der Junge ist 3,5 Jahre alt und hat eine super Bindung zu seiner Mutter. Sie sieht ihren Sohn einmal in der Woche für jeweils 2std. Nun ist meine Frage, darf bzw steht es ihr zu das der kleine an Weihnachten zu Hause sein kann?!
vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Das ist ein kompliziertes Thema und hängt immer vom Einzelfall ab. Infos gibt es, wenn man Kontakt Pflegekind leibliche in eine Suchmaschine (z.B. https://www.startpage.com/ ) eingibt.
Wenn aber die grundsätzliche Aussage gegeben ist, dass das Jugendamt meinte dass wenn Sie weiterhin so gut mitarbeiten, einer Rückführung nichts im Weg steht, würde ich mich jetzt allerdings nicht mit dem Jugendamt anlegen, zumal bei den steigenden Corona-Inzidenzwerten Kontakte reduziert werden sollten.
Es muss immer das Kindeswohl beachtet werden. Und ob das Kind es als wichtig erachtet Weihnachten nicht bei den Pflegeeltern, sondern bei der leiblichen Mutter zu sein, wage ich (bei einem 3 1/2 jährigen Kind) zu bezweifeln. Es geht keinesfalls darum, wie die leibliche Mutter sich fühlt.
Das ist etwas, was sie mit dem Jugendamt ausmachen muss
Dann ist das die Entscheidung des Jugendamtes, und die Unterbringung in einer Pflegefamilie hat ja einen Grund
Wenn sie einen Anwalt hat kann der das versuchen zu klären.
Rechtslage wurde euch ja scheinbar schon offen gelegt und mehr Hilfe wirst du hier auch nicht bekommen.
Der Anwalt meinte zu uns wir sollen erstmal versuchen mit dem Jugendamt zu sprechen und wenn das alles nichts bringt oder sich das Jugendamt auf kein normales Gespräch einlässt, dann sollten wir den Umgang per Gericht einklagen. Die Bindung soll ja auch gestärkt und nicht geschwächt werden
Es geht hier nicht um das Sorgerecht im Ganzen, sondern speziell um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das hat die Mutter offensichtlich nicht mehr.
Es hat ja einen Grund, warum sie das Kind jeweils nur zwei Stunden sehen kann. Das wird kaum aufgehoben werden für Weihnachten, denn es ist nicht garantiert, dass die vorhanden Probleme für die zwei Tage verschwinden.
Sie hat ein Schreiben zu Hause in dem steht das sie auch noch ein Mitsprache recht hat. Es ist alles so geblieben außer das ihr Sohn nicht bei ihr lebt. Das Jugendamt meinte auch wenn sie weiterhin so gut Mitarbeiter, steht einer Rückführung nichts im Weg
Ja, dann muss sie das mit dem Jugendamt mithilfe eines Anwalts klären, was ja nun bereits läuft. Wie alt ist das Kind denn?
Nein, das steht ihr nicht zu. Das arme Kind wird ja völlig verwirrt, wenn es ständig hin und her geschoben wird...
Naja so wie ich es jetzt schon ein paar mal erlebt habe, weigert sich das Kind immer mit der Pflegefamilie mitzufahren wenn der Umgang vorüber ist. Das Jugendamt möchte ja auch Umgang zu Hause machen
Dann wird ihr das Kind wohl bald ganz entzogen, wenn sie so weitermacht...
Warum wenn sie so weiter macht?! Sie macht doch ganz normal ihre Umgänge?! Ist doch klar das ein Kind dann weint wenn es nach zwei Stunden wieder von seiner Mutter weg muss!
Das Kind soll grundsätzlich den Kontakt mit seinen leiblichen Eltern pflegen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Das hat sie bereits probiert.. leider lässt sich das Jugendamt auf kein Gespräch ein. Sie war deswegen auch schon beim Anwalt und er meinte es wäre ihr recht das ihr Sohn an dem Tag zu Hause sein kann. Sie hat nach wie vor noch das Sorgerecht