Paypal Urkundenfälschung?
Hallo leute habe ein fehler gemacht der mir nun auf die Füße fällt unzwar hab ich mir ein paypal zugelegt mit ein fake name das ist jetz ck 2-3 jahre her nun war Jung und dumm .
Hatte das Konto schon längst vergessen doch habe Werbung bekomm von dem Konto mit dem fake name dann wollte ich on rein gehen und das konto löschen doch die nummer von früher hab ich nicht mehr dachte mir ruf an und frag ob sie die nummer löschen können
Sie meinte sie darf das konto nicht anrühren ich muss mein
Personalausweis schicken da es urkundenfälschung sei und sie erst den Namen ändern müsse
Habe gefragt ob ich ärger bekomme sie nein
Hat jemand
Das selbe Problem und kann mir sagen wie es ausgegangen ist ?
Hast deinen Ausweis schon geschickt?
Ne
4 Antworten
Leg dir einfach ein neues Konto mit deinem echten Namen und deiner aktuellen Nummer an (sofern du eins benötigst). Das alte Konto kann ja sowieso nicht mit dir in Verbindung gebracht werden. Auch wenn die Adresse gleich ist: An einer Adresse wohnt ja nicht immer und überhaupt nur eine Person. Falls du gar kein PayPal haben möchtest: Mach einfach gar nichts. Wenn du deinen Perso hin schickst, wirst du vermutlich lebenslänglich ein Verbot für PayPal bekommen und zusätzlich ggf. eine Strafanzeige. Du musst dich nicht selbst belasten und somit brauchst du dich auch keineswegs selbst noch in die Probleme bringen.
Einloggen war blöd. Inaktive Konten werden nach x Jahren automatisch deaktiviert. Brauchst also gar nichts machen und Ausweis schicken sowieso nicht.
Die lebenslange Sperrung wird folgen - und das ist gut so.
Im Interesse von Paypal und insbes. im Interesse aller ehrlichen Paypal-Nutzer ist es gut, wenn Datenfälscher, Identitätsbetrüger und AGB-Verstoßer für immer gesperrt werden und Paypal nie wieder benutzen können.
Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
§ 267 StGB - Einzelnorm - Gesetze im InternetWenn Du Glück hast passiert gar nichts, aber es ist alles möglich.
Solange kein Schreiben kommt dann brauchste nichts machen, wenn doch mußte zum Anwalt.