Parkverstoß zahlen oder schon verjährt?
Hallo. Ich habe neulich Post bekommen, darin steht, "Parkverstoß am 15.12.2024. Parkverstoß: kein Parkticket". Der Brief wurde am 30.04.2025 geschrieben.
Muss ich die Gesamtforderung von 35,70 EUR zahlen, oder ist dies verjährt?
Ich habe mal von 3 Monaten gehört, irgendwie soo. Danke im voraus!
Handelt es sich um eine Forderung einer Behörde oder eines privaten Parkplatzbetreibers?
Die kommt von Hessen Kassel Hermitage (Museen - Schlösser - Parks) Schlosspark 1, 34131 Kassel
Von woher kommt denn die Forderung?
Hessen Kassel Heritage
2 Antworten
Der Betrag klingt nach einer Forderung eines privaten Parkplatzbetreibers. Solche Forderungen unterliegen nicht der nur dreimonatigen Verjährungsfrist, die für behördliche Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt. Für private Forderungen ist die Verjährungsfrist länger.
Hessen Kassel Heritage ist zwar eine Einrichtung des Landes Hessen, aber hier tritt sie wohl als privater Parkplatzbetreiber auf und nicht als Bußgeldbehörde. Das heißt, die Forderung ist nicht verjährt.
Muss ich die Gesamtforderung von 35,70 EUR zahlen, oder ist dies verjährt?
Da es sich hier wohl um einen Privaten Anbieter handelt, müssten erstmal Umstände geklärt werden, ob entsprechende Hinweisschilder klar und deutlich zu lesen waren UND ob der Verstoß überhaupt vorliegt.
Eine solche Forderung verjährt zudem erst nach 3 Jahren mit Beginn des 4. Jahres, da es hier ein VERTRAGSverstoß ist, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.
Diese würde nach 3 Monaten dann verjähren, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ergangen wäre. Eine Private Firma verschickt aber solche nicht, darf sie auch nicht.