Parkverstoß zahlen oder schon verjährt?

RobertWeemeyer  14.05.2025, 13:52

Handelt es sich um eine Forderung einer Behörde oder eines privaten Parkplatzbetreibers?

Amar31 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 14:16

Die kommt von Hessen Kassel Hermitage (Museen - Schlösser - Parks) Schlosspark 1, 34131 Kassel

AngiedieSchlaue  14.05.2025, 13:52

Von woher kommt denn die Forderung?

Amar31 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 14:18

Hessen Kassel Heritage

2 Antworten

Der Betrag klingt nach einer Forderung eines privaten Parkplatzbetreibers. Solche Forderungen unterliegen nicht der nur dreimonatigen Verjährungsfrist, die für behördliche Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt. Für private Forderungen ist die Verjährungsfrist länger.


AngiedieSchlaue  14.05.2025, 13:54

Deshalb meine Nachfrage, von woher die Forderung kommt.

RobertWeemeyer  15.05.2025, 08:46

Hessen Kassel Heritage ist zwar eine Einrichtung des Landes Hessen, aber hier tritt sie wohl als privater Parkplatzbetreiber auf und nicht als Bußgeldbehörde. Das heißt, die Forderung ist nicht verjährt.

Amar31 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 14:19

Schade, dann muss ich die Forderung wohl zahlen😢. Danke

Muss ich die Gesamtforderung von 35,70 EUR zahlen, oder ist dies verjährt?

Da es sich hier wohl um einen Privaten Anbieter handelt, müssten erstmal Umstände geklärt werden, ob entsprechende Hinweisschilder klar und deutlich zu lesen waren UND ob der Verstoß überhaupt vorliegt.

Eine solche Forderung verjährt zudem erst nach 3 Jahren mit Beginn des 4. Jahres, da es hier ein VERTRAGSverstoß ist, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Diese würde nach 3 Monaten dann verjähren, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ergangen wäre. Eine Private Firma verschickt aber solche nicht, darf sie auch nicht.