Paket „zugestellt“, aber nicht erhalten. Wie werde ich entschädigt?
Hallo,
ich habe von einem Online-Versandhandel eine Uhr bestellt. Laut DHL Sendungsstatus wurde sie erfolgreich an die Originalperson zugestellt.
in Wahrheit habe ich das Paket nicht erhalten. Es war weder eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten zu finden noch hat es irgendein Nachbar für mich angenommen.
Der Versandhandel hat einen Nachforschungsantrag direkt an dem Tag gestellt, an dem ich ihm über den unwahren Sendungsstatus informiert habe. Das ist jetzt 10 Tage her. Einen Tag später habe ich eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Paketdiebstahl gestellt.
Mein Verdacht ist, dass der DHL-Bote meine Unterschrift gefälscht und das Paket für sich behalten hat. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Bote das Paket irgendwo vor der Haustür abgestellt und es jemand mitgenommen hat. So oder so wurde die Unterschrift weil ich mit Bestimmtheit sagen kann, dass ich zu der Uhrzeit nicht zuhause war und den Empfang nicht unterschreiben konnte.
Bisher ist nichts rausgekommen. Seht Ihr die Chance realistisch, dass ich zumindest an mein Geld zurückkomme? Die Nachforschung wird bestimmt ergeben, dass jemand unterschrieben hat und am einfachsten wäre es für die DHL zu behaupten, es sei meine Unterschrift. Bekomme ich überhaupt die Unterschrift zu sehen und bekomme ich dann die Möglichkeit zu sagen, dass es nicht meine Unterschrift ist?
3 Antworten
Du musst dich beim Versender melden und ihm sagen, dass du nichts erhalten hast und dein Geld zurück forderst.
Die Anzeige hättest du gar nicht machen brauchen, da es gar nicht deine Aufgabe ist. Der Versender ist verantwortlich, dass das Paket bei dir ankommt. Er muss sich an den Paketdienst wenden. Du nur an den Versender.
Klar ist das egal wer es macht. Aber es ist für dich eben einfacher, das Geld zurück zu erhalten. Die ganze Angelegenheit was mit dem Paket ist, kann dir völlig egal sein.
Auch der Paketdiebstahl kann dir egal sein, weil es noch gar nicht dein Paket war, sondern das des Versenders.
Lass den Versender sich drum kümmern.
Mir wurde schon einmal meine Unterschrift vorgelegt, die ich angeblich getätigt habe. Die sah allerdings komplett anders aus als meine. Das wurde dann nochmals geprüft. Im Endeffekt wurde mir die Ware nochmals gesendet.
Bei mir hat der Händler dann gefragt ich ich die Ware nochmal zugestellt haben möchte oder mir man das Geld erstatten soll.
Ich denke wegen der Kundenzufriedenheit werden die meisten Händler so entscheiden.
Danke. Bei der Polizei habe ich das gemeldet weil ja meine Unterschrift gefälscht wurde . Im Endeffekt sollte es egal sein ob ich oder der Versender zur Polizei geht.