Paket aus der Schweiz bekommen- Zoll bezahlen?

3 Antworten

Nachträglich die "Kostenanteile" (Frankatur) ändern dürfte schwierig bis gar nicht möglich sein. Auf jeden Fall kann nur er das veranlassen. Wenn er das mit der Schweizer Post verschickt hat, muss er dort fragen. Sollte er es direkt mit DHL verschickt haben, könnte er die Frankatur wahrscheinlich noch ändern. Sie müsste dann "Frei Haus verzollt inkl. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer" lauten.

Die Zollabfertigung ist bereits erledigt worden, d.h. die Abgaben sind bereits festgelegt und könnten nur noch nachträglich mit einem Einspruch geändert werden. Dazu müsstest Du aber einen Zollbeleg bekommen und mit dem - ungeöffneten - Paket zum nächsten Zollamt fahren. Leider sind wir hier im Forum keine "Hellseher": Wir wissen nicht, welchen Wert Dein Freund auf dem Paket angegeben hat, und ob er das Wort "Gift" bzw. "Geschenk" auf die Zolldeklaration geschrieben hat. Aber bei der Abgabensumme dürfte der Wert nicht nur weit über der 45 Euro-Grenze für Geschenke sein, sondern sogar über der 150 Euro-Grenze, ab der zur Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll anfällt (rein rechnerisch wäre es, nur die Einfuhrumsatzsteuer zugrundegelegt, ein Wert von über 221 Euro... - wenn Zoll angefallen ist, ist der Wert geringer).

Für Geschenke, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:

  • unter 22 EUR gar nichts
  • bis 150 EUR nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19%)
  • ab 150 EUR ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und betragen meist 5-15%.

Ausschlaggebend für die Abgabenberechnung ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.

Leider müssen auch für Geschenke diese Abgaben entrichtet werden, da ja aus einem Nicht-EU-Land eine "Ware" (also ein "Wert") nach Deutschland eingeführt wird.

Ein Freund könnte ein formloses Schreiben aufsetzen, daß DHL die anfallenden DE-einfuhrabgaben an ihn berechnen soll. Ob die das dann akzeptieren, ist fraglich, aber einen Versuch wert.