Ich sehe auch kein Problem mit den Wasserpistolen. Die sind nun wirklich die billigsten vom billigen und können ausschließlich als Wasserpistolen genutzt werden.

Die Menge an Schokolade ist da tatsächlich schon auffälliger. Das musst Du ggf. mti dem türkischen Zoll klären.

Was mich aber direkt irritiert ist das Balea-Produkt. Das macht den Anschein, als sei es ein Produkt, dass mit Treibgas aus der Dose kommt (Deo oder After Shave). Also eine Dose, die unter Druck steht. Wenn das so ist, lass sie raus! Denn Druckbehälter sind Gefahrgut (da ist wshl. sogar eine "Flamme" (= brennbar) aufgedruckt?), und das hat im Flugzeug, also auch im Koffer, nichts zu suchen.Sollte es ein "Pump-Spray" sein, UND kein Gefahrenkennzeichen haben, dann ist alles ok.

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Abgepackte Süssigkeiten (z.B. Weingummi) sind kein Problem. Frisches Baklava ist ein Problem.

Backwaren muss man genauer betrachten! Da sprich bitte vorher mit dem deutschen(!) Zoll. ob das ok ist. Dazu musst Du natürlich sagen, was Du genau an Backwaren mitbringen willst, aus welchen Rohstoffen (tierische Bestandteile? pflanzliche Bestandteile? Nur Wasser, Hefe und Mehl?) sie gemacht wurden, und ob sie einer Kühlung unterliegen müssten (z.B. Torten). Ich weiss jetzt nicht, wie hoch der Backwarenanteil an den 4 kg ist. Handelt es sich um 2 Brötchen, ist das unter "Reiseproviant" völlig problemlos. Sind es 3,5 kg, kann man das sicher nicht mehr unter Reiseproviant abhandeln. Es gibt aber keine feste Gewichtsgrenze! Das ist eine Ermessensentscheidung des Zolls.

Beachte auch die Wertgrenzen für Reisemitbringsel! Die gilt selbstversändlich nicht pro Art (also z.B. Textilien oder Süssigkeiten), sondern insgesamt.

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Erste Frage wäre jetzt für mich: Wo ist der Sitz des Händlers? Belgien? England?

Dann: Von wo wurde die Ware verschickt? Auch wenn der Absender in Belgien säße (z.B. Fa. XY, Brüssel) kann der Versender durchaus in England sitzen ("Miller&Sons" (oder wie auch immer der heißen mag) betreibt ein Versandlager in England für XY aus Brüssel).

Offensichtlich kennt der Zoll die Aufkleber, und weiß daher, dass die Sendung aus England kommt.

Für den Zoll ist es unerheblich was DU bezahlt hast - relevant ist, ob der deutsche Staat die Einfuhrumsatzsteuer bekommen hat. Jetzt müsste der Belgier dem deutschen Zoll einen Nachweis vorlegen, z.B. im Rahmen einer sog. IntraStat-Anmeldung, dass die Steuern an Deutschland abgeführt sind. Weiterhin muss der Belgier nachweisen, wie die Ware, zoll- und steuerrechtlich, in die EU gelangt ist. Es könnte ja sein, dass die Ware auf den Begier an der Grenze zwischen GB und F oder B verzollt und versteuert wurde. Kann der Belgier das nicht, musst Du die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. 

Kann der Belgier das beides nicht, musst Du die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. 

Ist beides gegeben, ist der "Kreis" geschlossen und Du brauchst nichts mehr zu bezahlen.

Leider kann das aber auch ein Trick der belgischen Firma sein, um deutsche Kunden abzuzocken. Muss nicht, ich will das der belgischen Firma nicht unterstellen! Aber ganz allgemein ist alles ist möglich.

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Ich will es mal so formulieren: Der Zollbeamte hat wohl nicht seinen besten Tag gehabt. Das Problem ist, vieles sind Einschätzungen Ihrerseits ("besonders forsch", "hämisch gelacht", "unmögliche Kommentare", "im Bereich der Nötigung angesiedelt"), die schwer zu beweisen(!) sind. Da gibt es dann sicher unterschiedliche Darstellungen.

Man kann versuchen, den Schaden des verpassten Weiterfluges als Aufhänger zu nehmen, und dann in ruhigem Ton darauf verweisen, dass der Zollbeamte die Ordnung der Belege erst durcheinander gebracht hat, und Sie dann gebeten hat, die Quellen des Bargelds nachzuweisen, was mit der ursprünglichen Ordnung sehr einfach, jetzt aber sehr kompliziert und zeitraubend war.

Was kann maximal dabei heraus kommen? Eine Entschuldigung durch den Zoll, dass die Abläufe vielleicht unglücklich waren. Andererseits ist ihr Name dann intern sehr bekannt, und die nächste Kontrolle wird sicher ebenfalls sehr gründlich (und somit wieder sehr zeitraubend) ablaufen.

Meiner persönlichen Meinung nach ist der Aufwand für Sie erheblich, der Erfolg minimal. Und ein eventueller "Schaden" müsste für die Zukunft in Kauf genommen werden.

Kann man also machen, selbstverständlich, muss man man aber nicht.

Vielleicht erwischen Sie nächstes Mal einen Zollbeamten oder eine Zollbeamtin, die besser drauf ist. Gibt es, definitv!

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Ich bezweifele, dass der Beruf des Zöllners "actionreicher" ist, als der der Krankenschwester! Mir ist nicht bekannt, dass Krankenschwestern bei der Arbeit "lange Weile" haben. Ok, das haben Zöllner und Zöllnerinnen auch nicht, aber selbst in der Passagierkontrolle am Flughafen, geschweige denn in der Fracht oder im Binnenzollamt, ist viel "Papierkrieg" zu erledigen. Oder Recherche im Zollfahndungsamt - am Computer. "Action" ist was anderes...

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Der Zoll hat das Paket nicht transportiert. Der Transporteur kennt den Absender und hat den auch dem Zoll gemeldet; abgesehen davon, wird der Absender normalerweise auf dem Paket auf einem der Aufkleber stehen, oder es gibt seitens des Versenders eine "Versandtasche", in der z.B. die Rechnung ist. Auch da steht dann der Absender drin.

Sollte also keiner eine Zollanmeldung für das Paket machen, oder das Paket nicht abholen, geht es an den Transporteur (z.B. Paketdienst) zurück, der das an den ihm bekannten Absender zurückschickt. Aber das kann lange dauern - diese Retouren sind völlig nachrangig.

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"und wir sollen dorthin fahren und zahlen, um es zu bekommen." Steht das genau so im Brief?
"Allerdings ist die Strecke bis dorthin extrem weit" - ok, ich weiß nicht, was für Dich "extrem weit" ist. Aber normalerweise ist das Zollamt in der nächstgelegenen größeren Stadt.

Wenn es im Moment in Frankfurt oder Dresden liegt, brauchst Du da nicht hin zu fahren! Du kannst dort gar nichts machen!!

Entweder wartest Du, bis Du eine Benachrichtigungskarte von deinem nächstgelegenen Zollamt bekommst, oder beauftragst den Paketdienst (gegen eine Gebühr) für Dich die Zollabwicklung zu machen. Sollte der Warenwert unter 22 Euro liegen, kommt das Paket direkt zu Dir nach Hause.

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Der Betrag dürfte zu gering sein, daher wurde er nicht vom Zoll nicht berechnet und von der Post nicht kassiert.

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Ich weiß jetzt nicht, ob Du die Lieferung per Paketdienst oder per Spedition bekommst Auf jeden Fall brauchst Du als Gewerbetreibender eine EORI-Nummer; die gibt es kostenfrei indem Du Dir auf www.zoll.de das Antragsfromular runterlädst, ausfüllst und an den Zoll in Dresden schickst (wohin genau steht da auch). Der Nachweis, dass Du es abgeschickt hast (schnellstger Nachweis: Fax-Protokoll; bei Email-Versand kommt eine Eingangsbestätigung in ein paar Stunden, bei Postversand daueet das ein paar Tage) reicht bereits, um die Verzollung machen lassen zu können. Die EORI-Nummer kommt meist nach einigen Wochen per Post. Die gilt für Deine Frima für den Rest des Firmenlebens. Also gut aufbewahren.

Bei Fahrradteilen achte bitte darauf, dass nicht noch zusätzlich Anti-Dumping-Abgaben anfallen - sonst werden die Abgaben richtig hoch. Ich weiß gerade nicht, bei welchen Abgangsländern die anfallen.

Falls Du einen Spediteur hast, der für Dich die Zollabfertigung in DE übernimmt - prima. Falls nicht, sprich mit mehreren Firmen, um Dir einen gewissen Eindruck von deren Kompetenz zu verschaffen (Wie gut erklären sie mir, was ich zu beachten habe, was sie an Unterlagen brauchen, wie das alles abläuft, etc.?). Achte dabei auch darauf, ob die Teile per Luftfracht oder Seefracht kommen.

Kommen sie mit einem Paketdienst, bekommst Du irgendwann eine Nachricht von denen. Du kannst selber verzollen, wenn Du Dich auskennst, sonst lass die oder Deinen Spediteur das machen. Die EORI-Nummer wird dabei gebraucht.

Neben Zoll und Steuern, sowie ggf. Anti-Dumping, wird jeder natürlich eine Gebühr für seine Arbeit nehmen. Bei Spediteueren kannst Du die vergleichen ("Wettbewerb"; aber besser nicht nur auf den Preis achten, sondern auch darauf, wie sie Dir alles erklären), bei Paketdiensten nicht...

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England hat noch "etwas" Probleme mit seinem Zoll. Da kann es auch auf britischer Seite zu Verzögerungen kommen. Es kam für den Zoll, aber auch für die Liefranten, dort alles etwas plötzlich, so dass auch jetzt Unsicherheiten bestehen und die Prüfungen daher länger dauern. Nächstes Jahr um diese Zeit wird sich alles eingespielt haben. Wenn es nicht neue Spannungen zwischen der EU und GB gibt, weil GB mal wieder Verträge einfach ohne Abstimmung verlängert oder aushebelt...

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Hast du die Aussagen von DHL schriftlich? Mündliche Aussagen sind "Schall und Rauch". Wer garantiert Dir, dass sich die entsprechenden Personen a) überhaupt noch an das Gespräch erinnern, und b) wer was GENAU gesagt/gefragt hat. Im Zweifel hat man keine "Garantie" ausgesprochen, sondern eine "Einsachätzung" - und letztere ist unverbindlich.

Eins Strafe dürfte unwahrscheinlich sein, denn der türkische Zoll hat das zurückgewiesen und kann nicht über den deutschen Zoll vom Versender irgendwelche Strafen einfordern.

Die Rücksendung kann, muss aber nicht kostenpflichtig sein. Wahrscheinlich ist sie kostenfrei.

Und ja, du hättest Dich vor dem Versenden über die Importbestimmungen in der Türkei bei einer amtliche Stelle der Türkei(!) erkundigen müssen. DHL ist keine amtliche Auskunftstelle der Türkei. Evtl. kann die türkische Botschaft bei solchen Fragen helfen - wenn die dafür die Zeit und "manpower" haben.

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Alles was schon gesagt wurde - und:

Der Lieferant muss sich überlegen, wie er in Deutschland seine Ware verkaufen will. Möchte er das von China aus machen, möchte er eine eigene Niederlassung in Deutschland eröffnen, oder möchte er einen Handelspartner beauftragen (den muss er natürlich erst einmal finden...)?

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Wie kommst Du auf "60 Euro oder so"? Ist der Pulli so teuer??

Oft entstehen aber bei DHL/GFL/UPS/Etc. Dienstleistungsgebühren - nämlich dann, wenn Du denen den Auftrag gibst, die Zollabwicklung für Dich zu machen. Und die können durchaus 40-50 Euro betragen. Da sind die Paketdienstleister frei in der Preisgestaltung, Wenn dann noch Abgaben, z.B. Einfihrumsatzsteuer, entstehen, kann sich das natürlich auf 60 Euro summieren. Bei DHL kannst Du aber verlangen, dass sie das zum Postzollamt bringen. Da musst Du dann aber zur Abfertigung selber hinfahren. Wenn das in Deiner stadt ist - ok. Wenn Du aber z.B. 50km eine Strecke hin fahren musst (und 50 km zurück), und Dir die Zeit und den Aufwand dafür überlegst, ist vielleicht die Dienstleister-Zollabwicklung doch günstiger.

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  1. Jetzt zum Zoll gehen, wenn Du noch keine Benachrichtigung hast, macht keinen Sinn. die wissen gar nicht, was sie mit Deiner Aussage machen sollen, denn sie haben das Paket noch gar nicht.
  2. Selbstanzeige geht dann, wenn das Paket entweder beim Zoll oder bei Dir ist. Dann solltest Du zum Zoll gehen und gleich sagen: Ich möchte Selbstanzeige erstatten, noch bevor irgendetwas anderes gesagt wurde.
  3. Plagiat ist Plagiat - egal ob zum Selbst-Ge- oder Verbrauch.
  4. DHgate ist für Fälschungen bekannt - das scheint auch bei Dir angekommen zu sein. Das Ehrlichste wäre, die Annahme zu verweigern, wenn der Paketbote kommt. Das Einfachste im Fall einer Nachricht gar nicht erst zum Zoll zu gehen. Und natürlich das Geld nicht vom Verkäufer zurück zu verlangen.

Aber irgendwie glaube ich nicht, dass Du das machst... Zugegeben, das ist persönliche Spekulation, kein Wissen.

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Grundsätzlich ist die Einfuhr von Plagiaten verboten. Punkt.

Wenn ein Plagiate aus dem Ausland per Paket kommt, und entdeckt wird, wird es beschlagnahmt. Ggf. wird der Markenrechteinhaber benachrichtigt (so er einen entsprechenden Antrag beim Zoll hinterlegt hat), der dann weitere, kostenpflichtige, Maßnahmen einleitet (z.B. kostenpflichtige Unterlassungserklärung). Zusätzlich kann der Zoll Bußgelder erlassen, oder eine Anklage beantragen, wegen des Versuchs der illegalen Einfuhr.

Kommt ein Reisender(!) aus einem Nicht-EU-Ausland, und hat Fälschungen dabei, wir das bis zu einem gewissen Grad als Eigenbedarf toleriert. "Bis zu einem gewissen Grad" ist aber Ermessenssache des einzelnen Zöllners. Wenn es nur 1 gefäschtes T-Shirt ist, oder 1 Paar gefälschte Schuhe, wird das normalerweise toleriert. Hast Du aber 20 verschiedene gefälschte Sachen dabei, dann wird das i.d.R. nicht mehr toleriert.

Das Problem ist halt, dass der Zoll nicht 100% der Pakete, und nicht 100% der Reisenden kontrollieren kann. Dadurch kann der eine Glück haben und kommt durch, der nächste wird erwischt. Und wenn dann noch einer auf die Idee kommt, und dem Zoll sagt: "Mein Freund hat seine Bestellung aber bekommen (bzw. wurde aber nicht kontrolliert)", dann wäre das doppelt dämlich! 1. würde das bedeuten: Ich weiß, dass das illegal ist, mache es aber trotzdem --> Vorsatz. Und 2.: Der Freund kann auch nachträglich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Verjährungsfrist noch nicht vorbei ist und der Zoll das erfährt.

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Eine Ausfuhranmeldung kann man als Zollformalitäten bezeichnen. andere Vorgänge (z.B. Import-Zollanmeldung) aber auch.

Die Kosten sind aber keine Zollkosten. Diesen Begriff gibt es nicht. Evtl. kann man sagen, es sind die Kosten für die Zollformalitäten, korrekter ist aber: Kosten für die Erstellung der Ausfuhranmeldung.

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Wenn der Umrechnugskurs identisch mit dem offiziellen Zollumrechnungskurs ist (ich vermute, die Rechnung aus den USA war in US-Dollar...), Stimmt das mit dem "unter 5 Euro Abgeben wird verzichtet". Der Wert ist übrigens nicht der Wert beim Verkäufer, sondern beim Eintreffen. Man vergleicht also den Preis beim Eintreffen gedanklich mit dem Preis im Laden bzw. beim innerdeutschen Versand (oft auch mit Versandkosten...).

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Hier wird immer eines vergessen: Apple mag keine Plagiate, sie wollen ihr Design und ihre Technologie schützen. Und Apple hat ein Anwaltsbüro. Die beauftragen den Zoll, ihm alle eindeutigen Plagiate zu melden, und der Zoll macht das. Dann schreibt das Anwaltsbüro Dir einen Brief mit eine "kostenbewehrten Unterlassungserklärung", kann so ein paar hundert Euro kosten. Wenn Du unterschreibst, zahlst, und nie wieder versuchst, Plagiate einzuführen, ist alles gut. Unterschreibst bzw. zahlst Du nicht, gibt es eine Klage.

Kannst Du das alles vermeiden? Klar, im Vorfeld: Nicht bestellen. Und jetzt? Auch noch - indem Du NICHT zum Zoll gehst und NICHTS machst. Schlicht das Ganze ignorieren - und weitere Aufforderungen ebenso. Klar, die Pods hast Du dann nicht, und das Geld dafür ist auch futsch. Aber das dürfte billiger sein, als der Brief vom Anwalt. Denn wenn Du die nicht abholst, kann er nicht beweisen, dass Du versucht hast, sie nach Deutschland einzuführen. Also kann er den Brief nicht schreiben.

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Die gf-Kommentarte sind in der Tat nicht maßgebend, in dem Punkt gebe ich Dir Recht.

Übrigens kann ein ausländisches Gericht schlecht einen Prozess nach deutschem Recht führen, weil sie gar keine Richter haben, die das Deutsche Gesetz im Detail kennen. Was sie natürlich können, ist, entscheiden, welches Recht für den Kaufvertrag gilt.

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