Pädagogische Gründe...
...müssen die nicht aufgeführt werden? Zum Beispiel, wenn in einen Grundschulzeugnis steht: "Silberblick wiederholt aus pädagigischen Gründen das 4. Schuljahr" . Mit den Noten hätte ich aber versetzt werden können. In anderen Bewertungen (wo es noch texte gab -keine Noten) im Zeugnis steht nur: Sie arbeitet nicht sorgfältig und konzentriert genug....sie muss noch genauer arbeiten ...sie handelt zu schenll usw...ohne sich über die Aufgaben im klaren zu sein........usw....
Im zeugnis der 4. Klassse steht aber nur:" wiederholt aus pädagogischen gründen das 4. Schuljahr". Mit Noten hätte ich aber versetzt werden können (nur Mathe ......) trotzdem hätte ich damit versetzt werden können!
Warum geben sie nicht unter solch ein Zeugnis auch eine kurze Begründung für das sitzenbleiben? dürfen die das einfach bzw. ihre "pädagogischen Gründe" für sich behalten?
3 Antworten
Hallo Silberblick,
sogenannte "pädagogische Gründe" sprechen immer für den Schüler! Sie stellen einen Ermessensspielraum dar, innerhalb dessen Lehrer Entscheidungen treffen können, die dem Schüler eindeutig weiterhelfen.
Einige Beispiele:
- Ein Schüler leidet unter Dyskalkulie (Rechenschwäche). Ab Klasse 3 (NRW) müssen seine Leistungen per Note bewertet werden. Wenn dieser Schüler nun für seine Verhältnisse enorme Fortschritte macht und statt 30 nur noch 20 Fehler in einer klassenvergleichenden Arbeit macht, dann ist das für ihn persönlich ein Riesenerfolg! Was den Klassendurchschnitt betrifft, wären seine 20 Fehler dennoch immer noch "mangelhaft". Würde der Lehrer diese Note erteilen, wäre sämtliche Motivation dieses Schülers von dannen, verständlicherweise! Der Lehrer hat jedoch die Möglichkeit, die Note jenes Schülers aus pädagogischen Gründen anzugleichen: Heißt, dieser Schüler bekommt eine 3, genauso, wie ein durchschnittlicher Schüler eine 3 bekommt, obwohl er nur 10 Fehler gemacht hat.
- Ein Schüler, der in der Grundschule bereits einmal wiederholt hat, kann (in NRW) nicht noch ein zweites Mal wiederholen, da laut Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS NRW) die Grundschulzeit 4 Jahre dauert und nicht um mehr als 1 Jahr überschritten werden soll. Soll ist hier das Stichwort: Es ist den Lehrkräften möglich, einen Schüler aus pädagogischen Gründen ein fünftes Besuchsjahr der Grundschule zu ermöglichen, ohne ein AO-SF einzuleiten, was der übliche Weg wäre (die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf).
Ebenso ist es natürlich möglich, aus pädagogischen Gründen zu entscheiden, dass eine Versetzung nicht erfolgt.
Die Gründe hierfür werden allerdings nicht auf dem Zeugnis vermerkt, denn dies ist formal nicht vorgesehen. Selbstverständlich aber werden diese Gründe den Erziehungsberechtigten erläutert - und dies schon lange vor der Zeugnisausgabe!
Aufgabe der Schule ist es, mit den Eltern zusammenzuarbeiten (und umgekehrt!). Es finden frühzeitig Bestrebungen statt, eine gemeinsame Linie zu finden, stets zum Wohle des Schülers! Ein regelmäßiger Austausch zwischen Elternhaus und Schule ist obligatorisch; alles, was "schwierig" ist, ist den Eltern schon seit langem bekannt - resultierend aus vielen Gesprächen mit der Schule!
Insofern kann eine solche Entscheidung, wie du sie beschreibst, nicht einfach "vom Himmel fallen": Eine solche Entscheidung ist von langer Hand begründet. Und eben diese pädagogische Begründung muss im Zeugnis nicht nochmals explizit vermerkt werden - diese IST sowohl dem Schüler als auch den Erziehungsberechtigten seit langem bekannt.
Du hast allerdings jederzeit das Recht - als Schüler wie auch als Elternteil (am besten gemeinsam) - nochmals in der Schule um einen Gesprächstermin zu bitten.
Alles Gute und LG, Miroir
Klar kenne ich den Text - und ich mag ihn auch! ; )
Gut, dass Frau Löhrmann uns nicht in allem reinreden kann... mal gucken, ob sie demnächst überhaupt noch kann... :-/
Und glaub mir: Vor allem in der Schule hat sich auch einiges zum Guten verändert seit 1970. : ) LG Miroir
Danke für die erklärung und den langen Text. Interessant, dass man nicht 2mal wiederholen darf. Da habe ich ja Glück, denn ich wurde 1 Jahr später eingeschult (war zu klein und zu verspielt usw. bei untersuchung....) Auch mit 7 war ich noch einen Kopf kleiner als die anderen und trug in meinen Hosen Gummizüge. Vielleicht wäre ich sonst auf Sonderschule gelangt :)
Naja, eben um solche Fehlentscheidungen zu vermeiden, hat man ja einen gewissen pädagogischen Ermessensraum. Und wie gesagt gilt obiges für NRW; wie es in anderen Länders gehändelt wird, weiß ich nicht. LG Miroir : )
Im 4. Schulj. gibt es auch persönliche und taktische Gründe - mit dem Ziel, ein besseres GS-Abschlusszeugnis zu bekommen (für den Übergang auf weiterführende Schulen). Das Zeugnis ist eine Urkunde und sollte nicht Entwicklungsberichte oder Ergebnisse von Elterngesprächen aufführen müsen.Pädagogisch könnte sein = Stabilität, Wendigkeit,Kondition, Selbstständigkeit der "kleinen" Silberblick. Maach e´t good.
Früher gab es ja noch die Orientierungsstufe (leider), denn ich finde es so wie heute besser-nach der 4 . Klasse auf eine jeweilige Schulform zu wechseln. Warum? Früher musste ich mich beim Wiederholen an neue Lehrer und Klassenkameraden gewöhnen. Meine Noten in Mathe waren dann zwar besser usw......dann musste man sich wieder in Orri an neue lehrer gewöhnen und meine Noten waren da schlecht. Dann gab es die jeweilige Sculempfehlung. Ich kam auf Hauptschue. Da gab es wieder neue lehrer und neue Klassenkameraden. In 7. Klasse war mein Zeugnis auch nicht gut. Dann bekam ich eine neue lehrerin, die ich liebte und mochte und meine Noten von 8-10. Klasse steigerten sich in allen Fächern. Ich nahm die Lehrerin auch immer als ein Vorbild-warum auch immer-vielleicht lag es daran :), dass meine Motivation stieg. Die war einfach super! Bemerkenswerte Frau. meine Mutter mochte sie nicht und konnte nicht verstehen warum ich sie so mag :) Ich liebte die. Sie hat auch immer Feadback gegeben-ein persönliches aufgeschrieben für jeden Schüler im Halbjahr und verteilt. Darauf standen Dinge in denen man sich verbesssern sollte (Fächer, Verhalten usw.) und positives (was gut ist und was man kann) .....so sollte es auch sein, dass lehrer so mit Schülern reden und nicht aussenvor lassen.
Sie müssen sie nicht reinschreiben, du hast aber jederzeit das Recht einen Termin zu machen und nach den Gründen zu fragen.
meine Eltern sagten, dass sie das beschlossen haben, weil ich zu hippelig war. Ich hätte doch so oder so auf orrientierungsstufe gewechselt.und die hätten mich dann ja nicht mehr ertragen müssen :)...Trotzdem: wer sprach mit mir? Ich werde in diesem alter denke ich nicht mehr meine lehrer anrufen, die mittlerweile bestimmt bzw. it sicherheit schon in Rente sind. manche waren damals schon sehr alt....
vielleicht können die sich gar nicht mehr erinnern....auch wenn es ein Kuhdorf ist.
Glückwunsch zum Stern.
Der Inhalt Deines Beispiels mit der Rechenschwäche erschüttert mich ja ein wenig. Wenn Du sagst, dass es solche Möglichkeiten gibt, mag das ja so sein, aber vernünftig finde ich es trotzdem nicht.
Kennst Du diesen Text http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/prmed/Kindheitserinnerungen2.pdf ? Der ist jedenfalls recht verbreitet. Dort wird im Grunde mit einem Augenzwinkern beschrieben, warum gewisse pädagogische Maßnahmen wie in Deinem Beispiel eher nicht wünschenswert sind. Aber ich bin nun auch kein Pädagoge und überlasse derartige Regelungen lieber der Frau Löhrmann ;-)