ordnungswidrigkeit oder schlimmer?

5 Antworten

Versuchte Nötigung, sicher. Ich muss da mal wieder besser werden mit Verwerflichkeit und Co.

Könnte auch versuchter Betrug sein, wenn du ihr was gegeben hättest und sie hätte es nicht zweckbestimmt eingesetzt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ZuumZuum  11.07.2025, 16:17

Au weia, Du solltest lieber kein Jura studieren...

VaryNia  11.07.2025, 15:42
Versuchte Nötigung, sicher.

Meinst du da, dass die Drohung mit empfindlichem Übel darin besteht, dass sie implizit ihren eigenen Hungertod "angekündigt" hat?

Das stellt höchstens eine Belästigung da und das ist nicht staftbar.

Nein, nichts von beiden


Darween190 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 14:56

Ok

Nein, es war ok so von der Frau.

Stell dir aber mal vor, sie hatte Hunger und du hast ihr nichts gegeben


Fem42  11.07.2025, 15:08

Das hat System! Hunger hat damit wenig zu tun. Leider.

Booooman  11.07.2025, 15:11
@Fem42

Ich kann mir vorstellen, dass es tatsächlich noch Menschen gibt, die wegen Hunger betteln. Ich würde nicht alle über einen Kamm scheren.

Fem42  11.07.2025, 15:13
@Booooman

Aber die sehen ausgehungert aus und gaaanz dünn.

Darween190 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 15:49
@Fem42

Sie sah zumindest nicht so dünn aus, das man meinte sie würde verhungern. Allerdings gibt es in München überwiegend die bettelmafia. Daher geben ich grunsärtlich nicht mehr. Bin in der Vergangenheit schon darauf reingefallen.

Zudem habe ich einem Artikel gefunden, in München im Bahnhofsvirrtel ist aggressives betteln verboten.

Und da dies ja in direkter Bahnhofs Nähe war, da gibt es die Bahnhofs Mission, da würde es kostenlose Mahlzeiten geben.

Booooman  11.07.2025, 16:47
@Darween190

Ok, wenn ich wüsste dass da einer von der Bettelmafia wäre, würde ich auch nichts geben

Was die Frau gemacht hat, nennt man "aggressives Betteln". Das kann durchaus als Nötigung angesehen werden.