ordnungswidrigkeit oder schlimmer?
Hallo, ich hatte heute ein sehr unangenehmes Erlebniss, nun würde mich Interessieren ob es ekne ordnungswiedrichkeit oder sogar eine Straftat ist.
Ich war heute zu Fuß in München unterwegs.
Deine ältere Dame stellte sich vor mich und betitelte mich im Geld an, ich sage nein und ging weiter.
Die Dame folgte mir und bettelte mich erneut an, ich sage wiederholt neim umd das sie mich jetzt schon zum zweiten mahl anbettelt.
Danach musste ich am einer Fußgänger ampel warten und die Dame kan erneut auf mich zu und bettelte mich zum dritten mahl an.
Stellt das eine ordnungswiedrichkeit da ? Oder gar eine Straftat?
5 Antworten
Versuchte Nötigung, sicher. Ich muss da mal wieder besser werden mit Verwerflichkeit und Co.
Könnte auch versuchter Betrug sein, wenn du ihr was gegeben hättest und sie hätte es nicht zweckbestimmt eingesetzt.
Versuchte Nötigung, sicher.
Meinst du da, dass die Drohung mit empfindlichem Übel darin besteht, dass sie implizit ihren eigenen Hungertod "angekündigt" hat?
Das stellt höchstens eine Belästigung da und das ist nicht staftbar.
Nein, nichts von beiden
Nein, es war ok so von der Frau.
Stell dir aber mal vor, sie hatte Hunger und du hast ihr nichts gegeben
Sie sah zumindest nicht so dünn aus, das man meinte sie würde verhungern. Allerdings gibt es in München überwiegend die bettelmafia. Daher geben ich grunsärtlich nicht mehr. Bin in der Vergangenheit schon darauf reingefallen.
Zudem habe ich einem Artikel gefunden, in München im Bahnhofsvirrtel ist aggressives betteln verboten.
Und da dies ja in direkter Bahnhofs Nähe war, da gibt es die Bahnhofs Mission, da würde es kostenlose Mahlzeiten geben.
Ok, wenn ich wüsste dass da einer von der Bettelmafia wäre, würde ich auch nichts geben
Was die Frau gemacht hat, nennt man "aggressives Betteln". Das kann durchaus als Nötigung angesehen werden.
Das hat System! Hunger hat damit wenig zu tun. Leider.