Ordentliche Kündigung bei Betriebswechsel?
Durch verschiedene Ereignisse habe ich in Absprache mit meinem Lehrer die Entscheidung getroffen meinen Ausbildungsbetrieb zu wechseln.
Meine frage ist nun ob dies auch mit einer normalen ordentlichen Kündigung funktioniert?
3 Antworten
Nach Ablauf der Probezeit ist das nach dem Berufsbildungsgesetz nicht mehr möglich
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
- von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
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möglich wäre ein Aufhebungsvertrag - damit muss der jetzige Betrieb aber einverstanden sein
Dafür ist nicht dein Lehrer zuständig, sondern allenfalls die entsprechende Kammer.
(IHK oder HK)
Die Zustände Kammer weiß Bescheid. Meine Frage bezieht sich lediglich auf die Form der Kündigung
Hast du die andere stelle schon?
Achso dann wende dich mal an die IHK oder wer halt in deiner branche zuständig ist.
Aufhebungsvertrag ist bei dir nur sinnvoll wenn du deine neue stelle schon vertraglich unterschrieben hast. Vorher keinesfalls einen Aufhebungsvertrag Unterschreiben
Richtig, da dies nicht der Fall ist wollte ich im Voraus eine ordentliche Kündigung mit Frist von 4 Wochen schreiben. Da ich aber auf jeden Fall weiter machen möchte stellt sich mir die Frage ob dies rechtens ist oder es dafür unbedingt einen Auflösungsvertrag bedarf
Nein, ich habe einige Bewerbungen geschrieben und bin recht zuversichtlich dass ich in dieser Branche schnell etwas finden werde