Ordentliche Kündigung bei Betriebswechsel?

3 Antworten

Nach Ablauf der Probezeit ist das nach dem Berufsbildungsgesetz nicht mehr möglich

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

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möglich wäre ein Aufhebungsvertrag - damit muss der jetzige Betrieb aber einverstanden sein

Dafür ist nicht dein Lehrer zuständig, sondern allenfalls die entsprechende Kammer.

(IHK oder HK)

Carina2662 
Fragesteller
 05.04.2020, 13:46

Die Zustände Kammer weiß Bescheid. Meine Frage bezieht sich lediglich auf die Form der Kündigung

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Hast du die andere stelle schon?

Carina2662 
Fragesteller
 05.04.2020, 13:45

Nein, ich habe einige Bewerbungen geschrieben und bin recht zuversichtlich dass ich in dieser Branche schnell etwas finden werde

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BlackxSeven  05.04.2020, 13:47
@Carina2662

Achso dann wende dich mal an die IHK oder wer halt in deiner branche zuständig ist.

Aufhebungsvertrag ist bei dir nur sinnvoll wenn du deine neue stelle schon vertraglich unterschrieben hast. Vorher keinesfalls einen Aufhebungsvertrag Unterschreiben

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Carina2662 
Fragesteller
 05.04.2020, 13:50
@BlackxSeven

Richtig, da dies nicht der Fall ist wollte ich im Voraus eine ordentliche Kündigung mit Frist von 4 Wochen schreiben. Da ich aber auf jeden Fall weiter machen möchte stellt sich mir die Frage ob dies rechtens ist oder es dafür unbedingt einen Auflösungsvertrag bedarf

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