Ohne Kennzeichenbeleuchtung fahren?

11 Antworten

„Wer nachts mit nicht ausreichend- oder unbeleuchtetem Kennzeichen in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einer Geldbuße rechnen. Es liegt im Ermessen des Polizisten, ob er den Fahrzeugführer nur mündlich verwarnt oder ein Verwarngeld erhebt. Dieses liegt üblicherweise zwischen 5 und 10€. Wer jedoch mit beidseitig defekter Nummernschildbeleuchtung eine Straftat begeht, muss sich möglicherweise auf ein Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs einstellen. Ein aufgrund defekter Beleuchtung nicht erkennbares Kennzeichen kann ebenso schwer bestraft werden, wie ein verdecktes, bzw. abgeklebtes Nummernschild. Der Fahrzeugführer muss mit einer Geldbuße von 50€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.“

https://www.kennzeichenbeleuchtung.com/tuev.php

Du darfst fahren. Es kann aber sein, dass Polizei dich anhält und verwarnt.

Nein, die Beleuchtung des Kennzeichens muss funktionieren.

Lord2k14  03.01.2022, 11:44

Weiso? Weil das Fahrzeug nicht anspringt? Selbstverständlich kann Sie fahren, sollte es aber zeitnah fixen.

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ReinigerGlas  03.01.2022, 11:45
@Lord2k14

Weil es Gesetz ist. Das die Kennzeichen Beleuchtung funktionieren muss. Hat mit dem Anspringen des Autos doch nichts zutun. Spaßvogel.

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ReinigerGlas  03.01.2022, 11:48
@Lord2k14

Klar kann man noch fahren. Hat aber trotzdem nichts damit zutun. Wenn er Strafen verhindern will. Sollte er nicht fahren Punkt. Alles andere ist ja seine Sache. Ich Rate aber dazu ab. Weil ich selbst keine Lust auf solche Strafen hätte

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Lord2k14  03.01.2022, 11:52
@ReinigerGlas

Schon klar. Die Fahrt in die Werkstatt müsste dann allerdings sein. ;-)

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Ja. Jedoch kann es sein, dass du angehalten wirst und dir gesagt wird, dass du das machen lassen solltest. Ist aber nicht dramatisch. Ein Blinker oder Rücklicht könnte da schon weitaus größere Folgen haben

Ist die Kennzeichenbeleuchtung defekt, kann das Kennzeichen nur noch schwer abgelesen werden.

  • Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 5 Euro bestraft wird.
hotrod66  03.01.2022, 11:51

"...eine der beiden Birnen..."

Das ist keine Ordnungswidrigkeit.

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michi550  03.01.2022, 11:54
@hotrod66

Ja, also ist die Beleuchtung defekt. Wenn nur ein Reifen von 4 kaputt ist, hast du trotzdem einen Reifenschaden.

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hotrod66  03.01.2022, 11:58
@michi550

Damit könnte und dürfte man im Gegensatz zu einem Birnchen nicht fahren. Eine defekte Kennzeichenleuchte (von mehreren) ist noch nicht mal ein Problem bei der HU.

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michi550  03.01.2022, 12:01
@hotrod66

Für den TÜV ist das ja auch nicht sicherheitsrelevant. Die linke Birne leuchtet die linke Seite des Kennzeichens aus und die rechte Birne die rechte Seite. Und wenn das Kennzeichen nur zur Hälfte abzulesen ist, ist das Kennzeichen nur noch schwer abzulesen.

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hotrod66  03.01.2022, 12:19
@michi550

Ändert nichts daran, dass es keine Ordnungswidrigkeit ist. Hätte das Auto nur eine Kennzeichenleuchte, wäre das was anderes. Dann gäbe es auch keine TÜV-Plakette.

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20180602  03.01.2022, 18:26
@hotrod66

Aber wenn das Kennzeichen nicht lesbar ist ist es egal dass noch eine Lampe geht

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