Ohne Kennzeichenbeleuchtung fahren?
Bei meinem Auto ist eine der beiden Birnen von der Kennzeichen Beleuchtung ausgefallen, die Beleuchtung ist demnach größtenteils aus. Darf ich jetzt trotzdem noch ganz normal ohne bedenken im Dunkeln fahren?
12 Antworten

„Wer nachts mit nicht ausreichend- oder unbeleuchtetem Kennzeichen in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einer Geldbuße rechnen. Es liegt im Ermessen des Polizisten, ob er den Fahrzeugführer nur mündlich verwarnt oder ein Verwarngeld erhebt. Dieses liegt üblicherweise zwischen 5 und 10€. Wer jedoch mit beidseitig defekter Nummernschildbeleuchtung eine Straftat begeht, muss sich möglicherweise auf ein Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs einstellen. Ein aufgrund defekter Beleuchtung nicht erkennbares Kennzeichen kann ebenso schwer bestraft werden, wie ein verdecktes, bzw. abgeklebtes Nummernschild. Der Fahrzeugführer muss mit einer Geldbuße von 50€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.“

Das Auto fährt trotzdem noch. Und sichtbar ist es ja auch noch, also keine erhöhte Unfallgefahr.
Wenn es der Polizei langweilig ist und gerade nichts Schlimmeres passiert können sie dich anhalten und darauf hinweisen, was dann rechtlich gestartet wird weiß ich nicht. Eventuell bekommst du einen Zettel mit der Aufforderung innerhalb zwei Wochen die Reparatur nachzuweisen.
Mach es einfach, bei den meisten Autos geht das schneller als hier eine Frage einzustellen und die Antworten zu lesen. Denn irgendwann musst du es eh machen.

Natürlich darfst du so auch fahren, aber da du es ja weißt das eines nicht geht würde ich es jetzt bei Tageslicht beheben...denn wegen so etwas haben manche schon den Führerschein abgegeben. Denn wenn die Polizei hinter dir her fährt und dich dann anhält werden sie dich darauf aufmerksam machen das da ein Licht net geht. Und dann kann es sein das sie Fragen, haben sie Alkohol gedrunken oder Drogen genommen und dann nimmt das ganze seinen Lauf...

So lange noch was zu erkennen ist ja allso eine gewisse zeit jedenfalls
Soltes dennoch in laufe der woche birne wechseln ist leicht und kostet nicht viel

Hallo Diesdasananas9,
nach §17 (1) der StVo sind "bei [...] Dunkelheit [...] die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen". Die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen sind in versch. Gesetzen und Verordnungen festgelegt, die für die Kennzeichenbeleuchtung in §10 der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Ergo: Nein, du darfst nicht im Dunkeln fahren. Tagsüber zu einer Werkstatt fahren und Birnen tauschen lassen bzw. selber danach schauen.
Ben

"...eine der beiden Birnen..."
Das ist keine Ordnungswidrigkeit, noch nicht einmal ein Problem bei der HU.