ohne Grund vom Fitnessstudio verbannt -> Gericht?

6 Antworten

Es gibt jedoch insoweit andere Möglichkeiten aus einem abgeschlossenen Fitness-/Sportstudiovertrags „herauszukommen“. Eine „fristlose Kündigung“ ist nach § 314 BGB bei Dauerschuldverhältnissen immer möglich. Nach § 314 Abs. 1 BGB kann jeder Vertragsteil ein Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Quelle:http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm

imager761  30.01.2014, 06:32

Ja, und von diesem Recht macht das Fitnesstudio ebenso Gebrauch, dass ist ja die Frage und Sorge des Fragestellers :-)

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Natürlich könntest du theoretisch gegen das Fitnessstudio klagen und wärst dabei auch im Recht. Da du bestimmt einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen hast, haben die erstmal vertragliche Pflichten dir gegenüber. Dazu gehört, dass du das Fitnessstudio besuchen darfst und dort trainieren kannst. Sicherlich haben die das Hausrecht und es gibt ein Sonderkündigungsrecht, jedoch können sie davon wirklich ausschließlich Gebrauch machen, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses fur sie unzumutbar wäre. Da das deiner Beschreibung nach nicht der Fall ist, könntest du auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses klagen. Du solltest dich allerdings fragen: Was bringt mir das und was kostet es mich? Kosten: Zeit, Geld und viel Nerven. Nutzen: Fortbestehen des Vertrages bis zum ende der mindestlaufzeit, danach können sie dich sowieso rausschmeißen, denn zum verlängern sind sie nicht gezwungen. Außerdem würde ich nicht in einem Fitnessstudio trainieren wollen, das einen derartigen Umgang mit Kunden zeigt. Fazit: Klagen möglich, aber ich rate dringend davon ab. Lieber ein anderes, kompetenteres Studio suchen. MfG

Zunächst hat das Studio Hausrecht und kann das gegen jedermann ausüben. Nicht nur bei asozialem Verhalten.

Eine derartige fristlose Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes. Hast du Zeit und Geld übrig, klage auf Fortführung deines Vertragsverhältnisses.

Anklagen kann in Deutschland nur die Staatsanwaltschaft. Anzeigen ist etwas anderes, aber wegen welcher Straftat? Und verklagen? Auf und wegen was?

MrBrownstony 
Fragesteller
 29.01.2014, 23:25

Naja Straftat würde ich es Nicht direkt nennen. Ich hab einen Vertrag am Laufen und so wie es in der Arbeitswelt auch ist, kann man ja nicht ohne Grund einfach gekündigt werden. Da dachte ich mir, dass es hierbei eine Ähnlichkeit hat

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solang der kündigungsgrund nicht auf finanziellen gründen beruht, können sie im grunde jeden "rausekeln" und durch andere ersetzen. hätten sie gesagt es sei kein geld da, würden ihn rauswerfen und dann direkt neueinstellungen stattfinden, dann könnte man damit sicher vors arbeitsgerecht. so ist aber alles ok, dumm gelaufen.

Angel941  30.01.2014, 11:10

Wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier um die einen Kundenvertrag, also Rauswurf eines Kunden und nicht um einen Beschäftigungsvertrag

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