Nutzungsdauer Nebenwohnung und Melderecht?
Vielleicht kann mir jemand im Melderecht in BW weiterhelfen? Der Gesetzestext sagt:
§ 27 BMG - Ausnahmen von der Meldepflicht.
Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.
Unklar ist dabei, geht es um 6 Monate im Jahr, oder wie ist das gemeint? Ich finde leider keine Hinweise oder Beispiele.
Nutzt jemand (mit Hauptwohnsitz an einem anderen Ort in Deutschland) eine Wohnung, in welcher er/sie vertraglich Hauptmieter ist, z.B. nur für 6 Wochen im Mai und dann 6 Wochen im Dezember, muss man sie als Nebenwohnung melden?
Oder Hauptmieter nutzt sie immer für 3 Monate im Winter, muss man dort einen Nebenwohnsitz melden?
Nach Meldegesetz sind ja 6 Monate bei kürzeren Aufenthalten nicht überschritten, wenn die Wohnung danach wieder verlassen wird.
Die übrige Zeit wird die Wohnung vom erwachsenen Sohn der Hauptmieter genutzt, der dort seit seiner Kindheit wohnt.
Eine Umschreibung auf Namen des Sohnes kommt nicht in Betracht, das käme einer Aufgabe der Wohnung gleich, da dort renoviert und teuer vermietet werden wird.
Beginnt die 6 Monats Frist in jedem Jahr oder bei jedem Aufenthalt dort neu?
Danke im Voraus für eure fachkundigen Antworten zum Melderecht 😊
1 Antwort
Ich habe gerade mal kurz in einen Kommentar reingeguckt und ich verstehe es so, dass die 6 Monaten bei jedem Aufenthalt neu beginnen.
Bei deinen beiden Beispielen wäre nach meinem Verständnis also keine Meldung erforderlich.
Ein Kommentar ist quasi ein Buch, dass ein Gesetz erklärt. Kommentare werden auch von Anwälten/Richtern viel genutzt, deshalb lohnen sich die Informationen dort. Mit Internetkommentaren hat das nichts zu tun :D
Ich habe den Kommentar zum Bundesmeldegesetz von Dr. Kai Engelbrecht und Dr. Thomas Schwabenbauer genutzt (siehe hier).
Wenn du noch Fragen hast, melde dich gerne :)
Wenn ich auf den link gehe, und den Beitrag von 117€ zahle, komme ich an nähere Informationen?
Dann kaufst du halt den Kommentar. Ich persönlich würde das nicht machen, denn so viel steht zu deiner Frage nun auch wieder nicht im Kommentar und ich denke auch nicht, dass du die Infos vollumfänglich verstehen würdest.
Falls du aber dennoch mal in den Kommentar reinschauen willst, kannst du schauen, ob der Kommentar in einer Universitätsbibliothek in deiner Nähe steht und ihn dir dann mal angucken. Dafür muss man auch eigentlich kein Student sein.
Aber nochmal mein Tipp: Falls du Hilfe in einem echten Fall benötigst, solltest du lieber einen Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen, der kennt sich da aus.
OK, Vielen Dank für die Antwort 😊.
Was ist nicht verstehe, warum der Gesetzestext es so ungenau beschreibt.
Maximal, also bis zu 6 Monate, beziehen sich die Angaben auf 1 Jahr, oder ein Kalenderjahr?
Werden mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zusammengefasst?
Das sind Details die nicht beschrieben werden aber von Bedeutung sind.
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, ich hatte die Benachrichtigung übersehen.
Maximal, also bis zu 6 Monate, beziehen sich die Angaben auf 1 Jahr, oder ein Kalenderjahr?
Die 6 Monate beziehen sich auf ein Jahr, nicht auf ein Kalenderjahr. Wenn also jemand in November 2024 einzieht und im Februar 2025 wieder auszieht, muss er sich nicht ummelden.
Werden mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zusammengefasst?
Das weiß ich nicht genau, ich würde aber davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist.
Ich verstehe die Bedeutung nicht, was für ein Kommentar? Von wem? 🤔