Nutzungsdauer Nebenwohnung und Melderecht?

1 Antwort

Ich habe gerade mal kurz in einen Kommentar reingeguckt und ich verstehe es so, dass die 6 Monaten bei jedem Aufenthalt neu beginnen.

Bei deinen beiden Beispielen wäre nach meinem Verständnis also keine Meldung erforderlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Mamari60 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 19:57

Ich verstehe die Bedeutung nicht, was für ein Kommentar? Von wem? 🤔

VaryNia  01.05.2025, 20:02
@Mamari60

Ein Kommentar ist quasi ein Buch, dass ein Gesetz erklärt. Kommentare werden auch von Anwälten/Richtern viel genutzt, deshalb lohnen sich die Informationen dort. Mit Internetkommentaren hat das nichts zu tun :D

Ich habe den Kommentar zum Bundesmeldegesetz von Dr. Kai Engelbrecht und Dr. Thomas Schwabenbauer genutzt (siehe hier).

Wenn du noch Fragen hast, melde dich gerne :)

Mamari60 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 20:14
@VaryNia

Danke dir, ich verstehe 🙂 Wenn ich auf den link gehe, und den Beitrag von 117€ zahle, komme ich an nähere Informationen? Das ist vermutlich ziemlich umfangreich und für einen Laien schwierig, die gezielte Information zu finden, oder?

VaryNia  01.05.2025, 20:22
@Mamari60
Wenn ich auf den link gehe, und den Beitrag von 117€ zahle, komme ich an nähere Informationen?

Dann kaufst du halt den Kommentar. Ich persönlich würde das nicht machen, denn so viel steht zu deiner Frage nun auch wieder nicht im Kommentar und ich denke auch nicht, dass du die Infos vollumfänglich verstehen würdest.

Falls du aber dennoch mal in den Kommentar reinschauen willst, kannst du schauen, ob der Kommentar in einer Universitätsbibliothek in deiner Nähe steht und ihn dir dann mal angucken. Dafür muss man auch eigentlich kein Student sein.

Aber nochmal mein Tipp: Falls du Hilfe in einem echten Fall benötigst, solltest du lieber einen Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen, der kennt sich da aus.

Mamari60 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 20:30
@VaryNia

OK, Vielen Dank für die Antwort 😊.

Was ist nicht verstehe, warum der Gesetzestext es so ungenau beschreibt.

Maximal, also bis zu 6 Monate, beziehen sich die Angaben auf 1 Jahr, oder ein Kalenderjahr?

Werden mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zusammengefasst?

Das sind Details die nicht beschrieben werden aber von Bedeutung sind.

VaryNia  05.05.2025, 00:02
@Mamari60

Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, ich hatte die Benachrichtigung übersehen.

Maximal, also bis zu 6 Monate, beziehen sich die Angaben auf 1 Jahr, oder ein Kalenderjahr?

Die 6 Monate beziehen sich auf ein Jahr, nicht auf ein Kalenderjahr. Wenn also jemand in November 2024 einzieht und im Februar 2025 wieder auszieht, muss er sich nicht ummelden.

Werden mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zusammengefasst?

Das weiß ich nicht genau, ich würde aber davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist.