Notwehr, wenn man jemanden erschießt, der mit einer Schreckschusswaffe auf einen schießt?
Hallo,
wenn jemand mit einer Schreckschusswaffe auf jemanden schießt, dieser die Waffe für eine echte Schusswaffe hält, eine echte Waffe zieht und den mit der Schreckschusspistole erschießt, ist das dann Notwehr?
7 Antworten
Das ist erstaunlicherweise Notwehr
"Ein Wunder,so wie ich unser Gesetz kenne hätte es mindestens 15 Jahre Kanst geben sollen" Sagt eigentlich wenig über unser Gesetz aus sondern ist nur Zeugnis davon dass du unser Gesetz sehr schlecht kennst und entsprechend vielleicht etwas zu viel Meinung bei zu wenig Wissen...
Wenn jemand mit einer Schreckschusswaffe, die ich nicht umgehend als eine solche identifizieren kann, auf mich schießt, dann fängt sich dieser jemand wenn er Pech hat ein Hohlspitzgeschoss.
Ja, das wäre dann, wenn man die Situation auch so wie sie passiert ist Nachweisen kann, sehr sicher Notwehr. Ist ja schließlich ein erforderliches Mittel gewesen.
Wenn man das plausibel erklären kann, ja. Die alleinge Aussage, man hätte die Schreckschußistole für eine echte Waffe gehalten, wird nicht reichen.
Weil geklärt werden wird, ob man es wirklich nicht erkennen konnte, oder es sogar gewußt hat.
dieser die Waffe für eine echte Schusswaffe hält
Davon abgesehen, dass bereits in der Fragestellung steht, dass derjenige diese nicht als eine solche identifizieren kann kommt noch dazu, dass auch der Angriff mit einer Schreckschusswaffe eine tödliche Gefahr und einen rechtswidrigen Angriff darstellt.
Das ist Putativnotwehr.
Putativnotwehr ist insbesondere gegeben, wenn der Täter von einem vermeintlichen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auf sich ausgeht. Beispiel: Ein Jäger denkt, dass eine Person mit einem Gewehr auf ihn zielen würde. In vermeintlicher Notwehr schießt er auf den von ihm gewähnten Angreifer und verletzt ihn schwer.
theoretisch ja,aber in der praxis würde ich nicht darauf wetten das es andere auch so sehen z.b familienangehörige,wir sind hier nicht in amerika.
" z.b familienangehörige,wir sind hier nicht in amerika." Angehörige sind da recht irrelevant...
wir sind hier nicht in amerika
Und genau deswegen ist es ja Notwehr, in Amerika wäre das komplizierter weil Notwehr dort je nach Staat oft strenger geregelt ist als in DE.
Wie es Angehörige sehen, spielt keine Rolle, i.d.R. sehen Schreckschusswaffen aus wie echte, daher ist es juristisch gesehen Notwehr.
So leicht ist das leider nicht in deutschland,jeder normale mensch weis das nur die justiz nicht.mann stellt dir erstmal tausend fragen und wenn du dich einmal verplapperst was für denn richter komisch erscheint dann bist du dran.
In der Fragestellung steht eindeutig" dieser die für eine echte Waffe hält" - wie soll man sich da verplappern?
Ein Wunder,so wie ich unser Gesetz kenne hätte es mindestens 15 Jahre Kanst geben sollen