NOTE 6,WEIL MAN ZU "SPÄT" ABGIBT?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo gxnxg,

Zu den Vorschriften mal eine Info:
Die APO SI (Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I) regelt hierzu in § 6 Abs. 7 in BASS 13-21 Nr.1.1/Nr.1.2:

Bei einer Täuschungshandlung
1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,
2. können einzelne Leistungen auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder
3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.


Kommentar des Lehrerverbandes VBE dazu:
Hierbei kann sicherlich auch erst einmal eine Ermahnung ausreichen, bevor dann die genannten Maßnahmen ergriffen werden…..
Eine schwere Täuschung, die zu einer Benotung mit der Note ungenügend führt kann sicherlich angenommen werden, wenn zuvor Hilfsmittel erstellt wurden, die bei der Lösung der gesamten Aufgaben helfen und dies erst auffällt, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits am Ende der Arbeit angekommen ist. In einem solchen Fall wird man keine Eigenleistung mehr erkennen können. Hat der Schüler/ die Schülerin erst ein Drittel der Arbeit verfasst, wenn die Täuschung auffliegt, so ist es sicherlich verhältnismäßig, nur den Teil, der mit der Täuschungshilfe, erfolgte mit der Note ungenügend zu bewerten. Wenn nun aber nicht mehr erkennbar ist, was eigenen Leistung ist und was nicht, so kann die Arbeit auch wiederholt werden.

Meine Meinung: Die Arbeit mit 6 zu bewerten, ist überzogen. Bestenfalls der Teil, den du in den 2 - 3 Minuten geschrieben hast, wird gestrichen. Aus den Vorschriften ergibt sich auch, was der Lehrer kann, aber nicht muss. Hier solltest du deine Eltern einschalten.

Ausnahme: Wenn euch vor der Arbeit bekannt war, dass beim verspäteten Abgeben die Arbeit nicht mehr angenommen und damit als ungenügend gilt.

Nadelwald75  10.12.2017, 14:43

....vielen Dank für den Stern!

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Ja,

Du hast dir gegenüber deinen Mitschülern, die rechtzeitig abgegeben haben , einen Vorteil verschaft.

Somit ist die Note gerechtfertigt.

Alle sind gleich.

Wenn du im Zeitlimit geblieben wärst, würde dir die 6 erspart bleiben.

Allerdings.

Meine Englisch LK Lehrerin kündigt auch an, ab was für einer Uhrzeit sie die Arbeit nicht mehr annimmt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Externe Lehrkraft an einer Grundschule
gxnxg 
Fragesteller
 17.11.2017, 15:08

Ja, er konnte mir wenigstens eine Mahnung aussprechen.

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Natürlich du hast unerlaubt weiter geschrieben.

klar, du musst ein arbeit in gewisser zeit erfüllen. bewertet wird was du in dieser zeit schaffst. wenn du überziehst kann man das nicht mehr bewerten was du bis zeit ende schon abgearbeitet hast.