Note 6 weil man kein Buch mit hat?

5 Antworten

Wenn deine Lehrerin sagt, ihr sollt jede Stunde das Buch dabei haben, brauchst du nur Zugang zu einem Buch. Solange du in einem Buch lesen und arbeiten kannst, hast du eigentlich deine Pflicht erfüllt.

Selbst wenn es ihr nicht passt, dass ein Buch geteilt wird, gibt es der Lehrerin keine Möglichkeit, mit Noten darauf zu reagieren. Die typischen Hausaufgaben vergessen/Heft vergessen/Buch vergessen Strichlisten sind da normalerweise das Mittel der Wahl. Schlimmstenfalls gibt es dann einem Hinweis nach Hause, dass du oft das Buch vergessen hast und es mitnehmen sollst.

Eine ganz andere Sache, die ich nicht verstehe. Die meisten Lehrer*innen sind froh, wenn es möglich ist, dass sich die Schüler*innen Bücher teilen. Welchen Grund hat deine Lehrerin dafür, das anders zu sehen?

Sollte sie wirklich die Noten verteilen, rede mit deinen Eltern und lass sie Anfechten. Dafür reicht eine einfache Beschwerde bei der Schulleitung. Ohne nachweisbare Grundlage muss sie die Noten streichen und kriegt je nach Schulleitung noch einen auf den Deckel. Sowas geht nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, solange im Buch nicht gearbeitet wird. Ganz klar Nein!

Wenn jeder ein eigenes Buch haben muss, dann ist das so.

Es ist immer erstaunlich wie Schüler auf eigene Meinung und Freiheitsrechte plädieren,

Und dabei vergessen dass Lehrer auch Menschen sind und für sie das gleiche gilt.

Ergo ja darf sie.

iqKleinerDrache  08.09.2022, 22:58

Nein: allein fürs mitbringen von Büchern darf es weder gute noch schlechte Noten geben.

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Nayes2020  08.09.2022, 23:00
@iqKleinerDrache

Natürlich. Jedesmal wird die sozial und arbeitsnote gebildet.

Das wird doch nicht gewürfelt.

Und sie kann natürlich verlangen vollständiges Schulmaterial mitzubringen.

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iqKleinerDrache  08.09.2022, 23:29
@Nayes2020

Wo bist du denn: Waldorfschule oder so? Sozialnote wird nicht gebildet. Da gibts wie gesagt nur Elterngespräch, Nachsitzen oder Verweis.

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Fürs Bücher mitbringen gibts keine Note. Das kann nur einen Verweis geben. Das muss dann dem Direktor vorgetragen werden. Und da bin ich gespannt ob der genauso entscheidet wie die Lehrerin. Wahrscheinlich eher nicht.