Non-Binär und Vorname?
Hey,
wenn ich mich als nicht-binär identifiziere und dies auch offiziell eintragen lassen möchte, benötige ich dafür ein Gutachten oder eine offizielle Bestätigung?
Zudem würde mich interessieren, ob ich meinen bisherigen Namen als Zweitnamen behalten könnte, sofern ich eine nachvollziehbare Begründung dafür vorbringe.
Falls beides möglich ist, entstehen dabei Kosten?
2 Antworten
benötige ich dafür ein Gutachten oder eine offizielle Bestätigung?
Nein, das geht mit dem SBGG seit November 24 ohne.
Du musst eine Erklärung beim Standesamt abgeben und bekommst dann einen Termin in 3 Monaten, wo du dann einen Antrag ausfüllst.
Und dann kann das nochmal ein paar Monate dauern bis die Dokumente alle geändert wurden, da das einige sind und es so wie ich weiß auch ein Stück weit Eigeninitiative erfordert.
Zudem würde mich interessieren, ob ich meinen bisherigen Namen als Zweitnamen behalten könnte, sofern ich eine nachvollziehbare Begründung dafür vorbringe.
Das musst du fragen.
Prinzipiell sieht das SBGG keine Regelung vor, welche Namen es beim Eintrag "divers" oder "leer" sein müssen:
Das SBGG trifft keine Aussage darüber, welche Vornamen einem offenen Geschlechtseintrag oder dem Geschlechtseintrag "divers" entsprechen. Es ist davon auszugehen, dass die Vornamen hier frei ausgewählt und kombiniert werden können, sodass möglich sind:
Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können,
eine Kombination aus männlich und weiblich gelesenen Vornamen (zum Beispiel "Stefan Daniela", "Stefanie Daniel") oder
eine Kombination aus männlich beziehungsweise weiblich gelesenen Vornamen und Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können (zum Beispiel "Daniel Bo", "Daniela Bo") oder
nur männlich oder nur weiblich gelesene Vornamen.
Heißt, du kannst dir deinen Namen frei aussuchen.
Wie das mit dem Namen behalten in deinem Fall ist, solltest du besser nochmal nachfragen, sollte aber gehen.
Falls beides möglich ist, entstehen dabei Kosten?
Ja, wohl je nach Bundesland zwischen 23,5€ und 60€
Und es kann sein, dass du bei manchen Dokumenten für die Neuaustellung nochmal extra zahlen musst, aber die Gebühren wohl vertretbar sein sollen:
Die Kosten für die Neuausstellung der Dokumente sind durch den Betroffenen zu tragen, allerdings dürfen diese nicht unangemessen hoch sein.
Hoffe, das hilft dir weiter.
Das SBGG sieht nur die Einträge männlich, weiblich und divers vor, sowie die Streichung des Geschlechtseintrags.
Das SBGG sieht keinen Antrag vor. Nach Abgabe einer den materiellen Vorraussetzungen genügenden Erklärung gegenüber dem Standesamt besteht ein Recht auf Eintragung der entsprechenden Daten.
Das SBGG sieht keinen Automatismus für neue Dokumente vor. Nach Abgabe der Erklärung gibt es neue Dokumente nur wenn diese auch gefordert und gezahlt werden.
Fraglich wäre, ob Du nach den neuen Vorschriften deinen Namen ändern kannst oder ob Du einen Namen hinzufügen kannst.