Nikkah Zertifikat?
Assalamu aleykum, wer (muss) bei einer Nikkah dabei sein, laut der hanefitischen Rechtschule?
4 Antworten
Schau:
Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.
Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92
- Braut und Bräutigam
- Zeugen wie Verwandte und Familie falls möglich
- Imam mit Autorität
- Wali (Vormund)
Ein Imam ist nicht zwingend notwendig, wenn Braut und Bräutigam mit dem Islamischen Regeln der Nikah vertraut sind, können Sie das auch ohne Imam machen. Aber eher unüblich.
Laut der Hanafitischen Rechtsschule ist auch kein Wali nötig.
Laut der hanefitischen Rechtsschule (eine der vier sunnitischen Rechtsschulen im Islam) gelten für die Gültigkeit einer Nikkah (islamische Eheschließung) bestimmte Mindestanforderungen, was die Anwesenheit von Personen betrifft:
1. Braut und BräutigamBeide müssen mit der Ehe einverstanden sein. Der Bräutigam gibt das Eheversprechen ab, und die Braut muss zustimmen – entweder direkt oder durch einen Wali (Vormund), wenn sie nicht selbst anwesend ist (siehe Punkt 4).
2. Zwei männliche Zeugen (oder ein Mann und zwei Frauen)Nach der hanefitischen Schule ist die Anwesenheit von mindestens zwei rechtschaffenen männlichen muslimischen Zeugen zwingend erforderlich – oder ein Mann und zwei Frauen (gemäß Qur’an, Sure 2:282, analog angewandt). Diese Zeugen müssen:
- den Ehevertrag (Ijab wa Qabul: Angebot und Annahme) hören,
- gleichzeitig anwesend sein,
- zurechnungsfähig, muslimisch und nicht notorisch sündhaft sein.
Ein Imam oder ein religiöser Gelehrter ist nach hanefitischer Lehre nicht zwingend erforderlich für die Gültigkeit des Nikkah, wird aber traditionell hinzugezogen, um die Zeremonie korrekt durchzuführen.
4. Wali (Vormund) der BrautIn der hanefitischen Rechtsschule ist ein Wali nicht verpflichtend für eine mündige, geschäftsfähige Braut. Sie kann selbst den Ehevertrag schließen. Andere Rechtsschulen (z. B. schafiitisch, hanbalitisch) sehen den Wali jedoch als Pflicht.
5. Mahr (Brautgabe)Die Festlegung der Mahr (Brautgabe) ist Pflicht, muss aber nicht zwingend bei der Zeremonie anwesend gezahlt werden. Ihre Vereinbarung ist jedoch Bedingung für die Gültigkeit des Vertrags.
Zusammenfassung:Für einen gültigen Nikkah laut hanefitischer Rechtsschule braucht man:
- Braut und Bräutigam (oder ihre Vertreter),
- zwei männliche oder ein männlicher und zwei weibliche muslimische Zeugen,
- keine Pflicht zur Anwesenheit eines Imams oder Walis bei mündigen Frauen.
Alaikum salam,
in der Hanafitischen Rechtsschule müssen
- Der Mann oder ein Bevollmächtigter
- Die Frau, ihr Wali, oder ein Bevollmächtigter
- 2 männliche Zeugen oder 1 männlicher Zeuge und 2 weibliche Zeuginnen. Diese müssen muslimisch, volljährig und zurechenfähig sein.
anwesend sein, damit eine gültige Ehe geschlossen werden kann.
Mündlich ist für die Gültigkeit ausreichend, es schriftlich als Ehevertrag oder "Nikah Zertifikat" niederzuschreiben ist natürlich besser.