Nikah und zusammen reisen/Geschlechtsverkehr?

6 Antworten

Du kannst nikah machen und wenn es hinterher zu Geschlechtsverkehr oder Schwangerschaft kommt, ist Allah Dein Zeuge.
Weltliche Rechte hast Du aber nicht gegenüber dem, der nikah mit Dir macht. Du kannst also keinen Unterhalt von ihm einfordern oder sonstwas, wenn er keine Lust mehr auf Dich hat. Solche Rechte hättest Du erst nach einer weltlichen Heirat vor dem Standesamt.
Vom Islam her kannst Du nikah machen ohne staatliche Beurkundung, kein Problem.
Deine Eltern wollen aber vermutlich, dass Dein Freund auch zu Lebzeiten schon Verantwortung für Dich und Eure Kinder übernimmt. Dazu ist er aber nur verpflichtet, wenn Ihr standesamtlich heiratet, bevor ein Kind gezeugt ist.
Andernfalls muss er Dir keinen Unterhalt zahlen. Und wenn Allah das nach Eurem Tod anders sieht, schadet das vielleicht ihm, aber Dir hilft es auch nichts mehr.

Ich bin Christin, hab aber einiges gelesen

Nach der Nikah seid ihr islamisch verheiratet, und dürft ohne Sünde vor Gott miteinander schlafen.

Allerdings, wenn dein Mann den Islam ernst nimmt, wird er dich und die Kinder versorgen wollen. Er ist auch verpflichtet dazu. Solange er dich bei deinen Eltern lässt, weil er dir noch kein eigenes Heim bieten kann, kommt er seinen Verpflichtungen deiner Familie gegenüber nicht nach.

Also ist es ein Gebot des Anstandes deinen Eltern gegenüber, wenn ihr eure Ehe erst dann voll beginnt, wenn ihr sie auch voll leben könnt.

Ein Kompromiss, den ich finden könnte, wäre konsequent zu verhüten. Aber auch da gibt es verschiedene Ansichten dazu, je nach Gelehrtenschule.

Letztendlich wäre die fundamental christliche Lösung, es sein zu lassen, bis man ein Leben hat, in dem man Kinder auch versorgen kann, und die liberal christliche ist, zu verhüten. Es kann keine Lösung sein, es auf Kinder ankommen zu lassen, und die Versorgung dann der Oma aufs Auge zu drücken. Respekt vor den Eltern ist schon wichtig.

Das Problem ist in Deutschland eher ein ziviljuristisches: Eine islamische Ehe hat keinerlei Konsequenzen. Da bist du als Frau völlig im Rechtsfreien Raum, und musst dich um Krankenversicherung, Altersvorsorge und Kindsunterhalt zu 100% selbst kümmern. Du bist dem Anstand deines Mannes ausgeliefert. Als standesamtlich verheiratete Frau ist die Lage in vielerlei Hinsicht günstiger für dich. Sowohl bei Versicherungen als auch bei den Steuern.

FranzRadziwill  11.08.2022, 09:47

Wenn ich hier lesen muss: Also ist es ein Gebot des Anstandes deinen Eltern gegenüber, wenn ihr eure Ehe erst dann voll beginnt, wenn ihr sie auch voll leben könnt. - ...da kringeln sich mir die Fußnägel hoch! ... Du verlangst also allen Ernstes von der FS, dass sie keinen Sex hat, weil ihre Eltern das nicht gut finden??!!

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heikemargret  12.08.2022, 06:36
@FranzRadziwill

Nein, ich verlange alles Ernstes, dass sie verhüten sollen. Und weil das nicht in allen Rechtsschulen erlaubt ist, hat sie dann halt Pech, wenn sie einer sehr strengen Richtung angehört. Das hab ich mir doch nicht so ausgedacht.

Ich verlange, dass man keine Kinder in die Welt setzt, bevor man sie versorgen kann, und das dann nicht den Eltern aufs Auge drückt, weil es in der Tat respektlos den eigenen Eltern gegenüber ist, sie die Konsequenzen ausbaden zu lassen.

Gegen Sex mit Verhütung habe ich nichts gesagt. Die zwei sind verheiratet, da gibt es nichts einzuwenden. Außer man ist halt ultrakonservativ und darf nicht verhüten. Ich weiß ja nicht, was da so los ist in der Familie der Fragesteller.

Mal abgesehen davon, dass es bei der Frage auch weder um meine, noch um deine persönliche Meinung geht, sondern darum, was nach den Regeln einer bestimmten Religion richtig oder falsch ist. Da gilt dann im Islam: Sex in jeder Form ist zwischen Verheirateten erlaubt, ein Mann ist verpflichtet seine Frau und die Kinder zu versorgen, aber auch Ehre Vater und Mutter. Das muss man dann in Einklang bringen.

Was ich privat für Kriterien nutze, war hier nie das Thema.

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FranzRadziwill  13.08.2022, 15:10
@heikemargret

Gut, dann hatte ich Dich falsch verstanden, muss Dir dennoch insofern widersprechen, als die alleine im Koran verbotene Zina nur die ehebrecherische Unzucht ist, nicht Unzucht generell. Die Tatsache, dass die meisten Moslems das anders sehen, macht die Wortbedeutung von Zina auch nicht anders.

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heikemargret  14.08.2022, 02:26
@FranzRadziwill

Richtig. Aber das ist irrelevant, weil sie ohnehin verheiratet sind, und es um Sex innerhalb der Ehe geht, nicht davor.

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Ayse28  18.09.2022, 01:58
@FranzRadziwill

Hier geht´s doch nicht um Fragen der Unzucht (dann wär´s ja easy!), sondern eher um Fragen der Zucht (und deren Folgen)...

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Schau hier:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Ask98 
Fragesteller
 09.08.2022, 22:55

Ja aber nach der nikah sind wir verheiratet, aber meine Eltern wollen das wir halt gemeinsamziehen und standesamtlich heiraten vorher

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BelfastChild  09.08.2022, 22:58
@Ask98

Wenn ihr islamisch gesehen verheiratet seid, könnt ihr machen was ihr wollt.

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Es werden zwar die meisten konservativen, strenggläubigen Moslems sagen: Du bist islamistisch verheiratet, also darfst Du, ABER:

Was die sagen und wie es "im Islam richtig" ist, das ist SOWAS von unerhelblich, dass ich gar nicht sagen kann wie unerheblich, ohne Wörter zu verwenden, dich ich normalerweise nur sehr ungerne verwende:

Es sollte Dir jedenfalls völlig gleichgültig sein, was eine hoffnungslos rückständige und abgrundtief menschenfeindliche Religion zu Deinem Sexualleben sagt! - und das gilt nunmal auch bzgl. dessen, was Deine Eltern dazu sagen!

Nach der Nikkah übergibt dein Vater islamisch gesehen dass gesamte Recht über dich zu deinem Ehemann damals gab es kein standesamtlich damals gab es nur Nikkah wenn dein Ehemann dir sagt dass du Beispiel nicht mit dein Vater wohin gehen darfst dann musst du auf ihm gehorchen und dein Vater hat kein Recht sich einzumischen und nach der Nikkah ist ebenso der geschlechtsvekehr erlaubt

Woher ich das weiß:Recherche