Nicht versetzt wegen ( trotz ausgleich?
Hallo ich hab eine Frage bin in der 7 und habe in Deutsch eine 5 und in Mathe eine 2 also hab ich es ausgeglichen. In keinem Fach habe ich sonst eine 5 ist es möglich das ich nicht versetzt werde (baden württenberg)
5 Antworten
Bei uns in AT könntest du mit einem 5er sitzen bleiben, wenn du keine Klausel bekommst.
In DE kommt es aufs Bundesland drauf an aber bei einem 5er kommst du eigentlich überall durch. Erst zwei Fünfer oder ein 6er werden ein Problem.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann frage deine Deutsch-Lehrerin, ob du etwas machen kannst für eine Note 4. Vielleicht lässt sich so auf eine 4 verhandeln. Das machte ich in meiner Schulzeit genauso.
Beispiele wären eine größere Hausaufgabe, ein Referat oder eine Semesterprüfung. Eine Semesterprüfung steht dir auf jeden Fall zu. Zu verlieren hast du ja nichts mehr.
Du gehst ja auch noch in die Mittelstufe. Da genießt man auch mehr Welpenschutz und die Lehrer sind in der Regel kulanter zu einen.
Ich glaube man muss in zwei Hauptfächern eine 5 haben um Versetzungs gefährdet zu sein
-> Wenn eine 5 im Zeugnis steht und alle anderen Fächer mit mindestens 4 beurteilt wurden, so stellt das für die Versetzung kein Problem dar.
Wenn im Zeugnis zwei Fünfen oder eine Sechs stehen, so wird die Ausgleichsregelung angewandt. Das bedeutet, dass jede 5 durch eine 3 bzw. die 6 durch eine 2 oder zwei 3en ausgeglichen werden kann. Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch bzw. Latein, im 11. Jahrgang auch Spanisch (wenn es als Ersatz für die 2. Fremdsprache gewählt worden ist), können nur untereinander ausgeglichen werden.
Wenn bei zwei 5en keine Ausgleichsfächer vorhanden sind, ist ein Kind automatisch für eine so genannte Nachprüfung zugelassen: Diese findet am Ende der Sommerferien statt, d.h. der Schüler / die Schülerin bereitet sich in den Ferien darauf vor. Die Eltern entscheiden, ob ein Kind eine Nachprüfung machen sollen und auch, in welchem Fach.
-das steht bei unsere Schule-
Ja, das ist möglich. Wenn die Klassenkonferenz beschließt, dass Du zwar ausgleichen kannst, aber es pädagogisch ratsam ist, dass Du das Schuljahr wiederholst. In diesem Schuljahr wird das aber kaum durchsetzbar sein.
Ja. Du musst aber überlegen, ob es sinnvoll ist oder es besser wäre, wenn Du das Schuljahr wiederholen würdest.
Grundsätzlich gilt : mit einer 5 bleibt man nicht sitzen.
Das stimmt nicht. Man kann auch mit einer 5, besonders wenn sie im Hauptfach ist, sitzenbleiben.
An wievielen Notenkonferenzen - speziell Versetzungskonferenzen hast Du schon teilgenommen?
..... in welchem Bundesland soll es gemäß welchem Paragraphen des dort geltenden Schulgesetzes eine solche Regelung geben? Den möchte ich gerne wissen.
Man kann zwar einem Schüler zur Klassenwiederholung raten, bei einem Notenschnitt 4, ... aber die Versetzung verweigern kann man m.W.n. nicht.
An vielen und in verschiedenen Schularten, da ich an einem Schulzentrum unterrichte.
Ich habe es dabei auch erlebt, dass Schüler wegen fehlender Ausgleichsmöglichkeit mit nur einer 5 wiederholen mussten. Einmal war auch mein eigenes Fach dafür verantwortlich.
In Sachsen ist die Versetzung sowohl in Gymnasium als auch Oberschule mit einer 5 nur möglich, wenn sie durch andere Fächer ausgeglichen werden kann.
Oberschule: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12053-Schulordnung-Ober-und-Abendoberschulen#p28
Gymnasium: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12517-Schulordnung-Gymnasien-Abiturpruefung#p31
In Österreich ja, in DE nein. Da muss schon sehr viel schief laufen, wenn dich deine Schule beispielsweise los werden will bzw. hasst, dann können sie dir rein theoretisch immer eins reinwürgen wenn sie wollen.
Da spreche ich aus Erfahrung. Selbst wenn du ein Zeugnis mit lauter 1er hast, können sie dir eins reinwürgen. Doch NORMALERWEISE bleibt man in DE bei einem 5er nicht sitzen. In AT dagegen kann es sein.
Bei 1er fünf passiert rein gar nichts
also denkst du ich werde versetzt