Nicht mein Kind und Scheinehe, was nun?
Guten Morgen Community, Ich (25) habe ein großes Problem.. Vor 5 Jahren habe ich eine Frau (25) geheiratet, vor 3 Jahren hat sie ein Kind zur Welt gebracht. Sie wohnt in Berlin und ich bin wegen des Studiums nach Hannover gezogen. Nun habe ich herausgefunden, dass ich nicht der Vater bin und die Ehe nur geschlossen wurde, damit sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Ich habe vor kurzem außerdem ein Schreiben erhalten, das ich Unterhalt zahlen soll..
Meine Frage: Was soll ich nun tun? Habe ich eine Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten bzw. das Kind abzuerkennen?
Ich bedanke mich im voraus.
4 Antworten
Auf jeden Fall zu einem guten Familienanwalt. Denn das Kind aus der ehe wird automatisch zu deinem Kind, wenn es innerhalb der Ehe geboren wurde. Es ist recht schwierig das anzufechten und bedarf schon guter Gründe, warum ein Vaterschaftstest auch gegen den Willen der Mutter angesetzt werden sollte.
Die Ehe wurde nicht anerkannt? Dann hat sie einfach deinen Namen in die Geburtsurkunde eintragen lassen?
Der Fall ist viel zu komplex, als dass man ihn hier abhandeln könnte... Beratungsschein vom Amtsgericht holen und damit zu einem Anwalt der ihn einlöst.
Du solltest Dir einen Anwalt nehmen. Denn Dein Problem ist viel zu komplex für dieses Forum.
Wenn die Ehe als Scheinehe geschlossen wurde, ist sie dann überhaupt gültig oder nichtig, oder muß sie erst für nichtig erklärt werden? Dazu noch die Anfechtung der Vaterschaft, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung warst Du volljährig und damit voll geschäftsfähig, auch wenn Du anscheinend völlig unüberlegt und planlos gehandelt hast.
Viel Erfolg!
Giwalato
Wenn du mit ihr beim Zeitpunkt der Geburt verheiratet warst, bist du auf dem Papier der Vater.
Ich sag mal: Joker gezogen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habt ihr mehrere Jahre zusammen gelebt, und in dieser Zeit immerhin so viel GV gehabt, dass du jetzt erst herausgefunden hast, dass das Kind nicht von dir ist? Dann ist das keine Scheinehe. Und solange ihr verheiratet seid bist du unterhaltspflichtig, egal ob das Kind von dir ist oder nicht.
Du kannst einen Vaterschaftstest machen lassen, dazu brauchst du aber die Einwilligung der Mutter. Verweigert diese die Einwilligung, wende dich an das Familiengericht.
Komplizierte Geschichte: Ich bin deutscher, sie Asiatin und damals anscheinend ohne Aufenthaltserlaubnis. Wir haben damals (Anfang 2013) in Bremen bei meinem Vater gelebt. 2013 haben wir geheiratet. Im selben Jahr bin ich nach Hannover gezogen. Sie hat den Kontakt abgebrochen. Ich habe mich damit nicht auseinandergesetzt, Alkohol und Drogenproblem, tiefe Depression. Nun nach 5 Jahren erfahre ich, dass sie ein Kind mit einem anderen Asiaten gezeugt hat und ich als Vater eingetragen wurde, weil die Heirat nicht anerkannt wurde und sie seit dem das Kind da ist, erst eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.