Kindesmutter will mir Kind nicht geben.?
Meine Ex Frau und ich sind nun seit Jahren getrennt und ich habe auch eine "neue" Frau seit ca. 5 Jahren. Mit meiner Ex Frau habe ich ein gemeinsames Kind (8J.) doch seit wir getrennt sind gibt es nur Stress, richtig los ging es dann als ich neu geheiratet habe. (Trennung kam meinerseits, sie lebt alleine) Ich hole mein Kind aus erster Ehe jedes 2.WE (90km entfernung), wenn die Kindesmutter mir nicht gerade das Kind entzieht oder mich den weiten Weg fahren lässt um mir die Tür nicht zu öffnen. Ich habe alles versucht, Jugendamt, Gericht, habe auch einen Gerichtsbeschluss der für mich spricht. Mein Kind kommt sehr gerne zu mir und hat auch meine neue Frau sehr gerne, sie behandelt ihn von anfang an wie ihr eigenes Kind und hat mich auch viel unterstützt und mir geholfen. Meinem Kind geht es bei uns super, es kommt auch gerne her, nur meine Ex kommt mit dem ganzen nicht klar, tyranisiert uns am laufenen Band GRUNDLOS und trotz gerichtsbeschluss kommt sie immerwieder damit durch und das Jugendamt tut nichts! Ich hatte früher deshalb schonmal Depressionen bevor meine Frau kam, weil ich mein Kind vermisst habe, und möchte nicht wieder in dieses Loch fallen, bin sogar kurz davor zu sagen dass sie gewonnen hat und mein Kind kommen soll wenn es alt genug ist. Kennt jemand solche Situationen?
4 Antworten
Falls deine Ex keinen neuen Partner hat, kann ich sie verstehen. Du hast ja jemanden an deiner Seite
sie nicht und die bindung zwischen mutter und kind ist oft stärker. Klar ist das nicht ok, aber versuch dich mal in sie hineinzuversetzen
Nein, sie schiebt unser Kind ja nur ab an ihre Eltern, mein Kind sagte mir er schläft öfter bei Oma und Opa als bei Mama, und dass Mama feiern geht. Da kann die Bindung wohl so stark nicht sein. Sie kommt nur nicht damit klar dass ich glücklich bin und einfach nur Ruhe möchte, und lässt es dann an unserem Kind aus was absolut nicht in Ordnung ist.
Sie ist sauer, da du ein besseres Leben führst und jetzt will sie es dir kaputt machen in dem du das Kind nicht siehst. Fahr du dich zum Kind und hohl es ab. Du bist der Vater und du darfst das. Außerdem hat sie ja nicht das alleinige Sorgerecht.
Mir fällt da nichts dazu ein, wenn Du sogar schon einen Gerichtsbeschluss hast.
Du hast halt Deine Frau sehr verletzt als Du sie mit einem Baby alleine gelassen hast, das ist schwer wieder gut zu machen.
Ich habe sie nicht verletzt, sie ging Fremd und deshalb ging ich, unser Kind war 2 Jahre und sie hatte nach der Trennung ca Jahre eine Beziehung und ich hätte mich niemals so verhalten wie sie heute.
In einer Lebensabschnittspartnerschaft mit gemeinsamem Kind in meinem Umfeld kommt es regelmäßig aus trivialsten Gründen (er hat keine Lust, mit ihr Essen zu gehen, obwohl sie es spontan möchte) zu dem Satz "dann ziehe ich aus und entziehe Dir das Kind". Sie sucht einen Sündenbock, in Dir hat sie ihn gefunden, das Kind ist das Mittel, dich büßen zu lassen.
Ist der Gerichtsbeschluß hinsichtlich des Umgangs hinreichend konkret (Art, Ort und Zeit des Umgangs muß genau geregelt sein, "alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag" reicht nicht) und mit Ordnungsgeldandrohung versehen? Dann könnte bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld verhängt werden. Anderenfalls wäre entweder eine entsprechende Konkretisierung mit Ordnungsgeldandrohung gerichtlich zu bewirken oder aber eine Umgangspflegschaft einzurichten. Schadensersatz wäre, wenn Du angereist bist, und sie die Tür nicht öffnet, auch zu fordern, doch das steht auf einem anderen Blatt. Auch eine Möglichkeit bei mehrfacher und belegbarer Verweigerung des Umgangs: Kürzung eines ggf. gezahlten Ehegattenunterhalts.
Die extremste Variante aber wäre, die Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1671 Abs.2 BGB beim Familiengericht zu beantragen, was aber vor Antragstellung mit dem Sohn abzusprechen wäre, denn er müßte dann zu Dir ziehen, also seinen bisherigen Freundeskreis aufgeben. Nur wenn er es wirklich will, dürfte es Aussicht auf Erfolg haben.