Kindesmutter will mir Kind nicht geben.?

4 Antworten

Falls deine Ex keinen neuen Partner hat, kann ich sie verstehen. Du hast ja jemanden an deiner Seite

sie nicht und die bindung zwischen mutter und kind ist oft stärker. Klar ist das nicht ok, aber versuch dich mal in sie hineinzuversetzen

Maxim6789 
Fragesteller
 22.12.2018, 16:38

Nein, sie schiebt unser Kind ja nur ab an ihre Eltern, mein Kind sagte mir er schläft öfter bei Oma und Opa als bei Mama, und dass Mama feiern geht. Da kann die Bindung wohl so stark nicht sein. Sie kommt nur nicht damit klar dass ich glücklich bin und einfach nur Ruhe möchte, und lässt es dann an unserem Kind aus was absolut nicht in Ordnung ist.

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Sie ist sauer, da du ein besseres Leben führst und jetzt will sie es dir kaputt machen in dem du das Kind nicht siehst. Fahr du dich zum Kind und hohl es ab. Du bist der Vater und du darfst das. Außerdem hat sie ja nicht das alleinige Sorgerecht.

Mir fällt da nichts dazu ein, wenn Du sogar schon einen Gerichtsbeschluss hast.

Du hast halt Deine Frau sehr verletzt als Du sie mit einem Baby alleine gelassen hast, das ist schwer wieder gut zu machen.

Maxim6789 
Fragesteller
 22.12.2018, 16:40

Ich habe sie nicht verletzt, sie ging Fremd und deshalb ging ich, unser Kind war 2 Jahre und sie hatte nach der Trennung ca Jahre eine Beziehung und ich hätte mich niemals so verhalten wie sie heute.

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In einer Lebensabschnittspartnerschaft mit gemeinsamem Kind in meinem Umfeld kommt es regelmäßig aus trivialsten Gründen (er hat keine Lust, mit ihr Essen zu gehen, obwohl sie es spontan möchte) zu dem Satz "dann ziehe ich aus und entziehe Dir das Kind". Sie sucht einen Sündenbock, in Dir hat sie ihn gefunden, das Kind ist das Mittel, dich büßen zu lassen.

Ist der Gerichtsbeschluß hinsichtlich des Umgangs hinreichend konkret (Art, Ort und Zeit des Umgangs muß genau geregelt sein, "alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag" reicht nicht) und mit Ordnungsgeldandrohung versehen? Dann könnte bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld verhängt werden. Anderenfalls wäre entweder eine entsprechende Konkretisierung mit Ordnungsgeldandrohung gerichtlich zu bewirken oder aber eine Umgangspflegschaft einzurichten. Schadensersatz wäre, wenn Du angereist bist, und sie die Tür nicht öffnet, auch zu fordern, doch das steht auf einem anderen Blatt. Auch eine Möglichkeit bei mehrfacher und belegbarer Verweigerung des Umgangs: Kürzung eines ggf. gezahlten Ehegattenunterhalts.

Die extremste Variante aber wäre, die Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1671 Abs.2 BGB beim Familiengericht zu beantragen, was aber vor Antragstellung mit dem Sohn abzusprechen wäre, denn er müßte dann zu Dir ziehen, also seinen bisherigen Freundeskreis aufgeben. Nur wenn er es wirklich will, dürfte es Aussicht auf Erfolg haben.