Neurodermitis und Bundespolizei?

3 Antworten

Hallo, haben Sie nun schon eine Rückmeldung von der BPOL bekommen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du unter diesen Voraussetzungen untauglich sein solltest.

Viel Glück und Erfolg bei der Bundespolizei! :-)

TurboBob 
Fragesteller
 28.07.2019, 22:27

Danke erstmal,

meine Eltern, Freunde und Freundin sagen auch ich soll mir keine sorgen machen, trotzdem habe ich mega schiss, dass es nicht klappt.

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Mignon5  28.07.2019, 22:29
@TurboBob

Sie haben alle recht: Mache dir keine Sorgen! Alles ist/wird gut...! :-)

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TurboBob 
Fragesteller
 28.07.2019, 22:48
@Mignon5

Eine frage, weshalb kennen Sie sich da aus oder weshalb vermuten Sie, dass alles okay wird. Arbeiten Sie selber bei der Polizei oder ähnliches?

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Mignon5  28.07.2019, 22:50
@TurboBob

Nein, ich arbeite nicht bei der Polizei. Nenne es Lebens- und Berufserfahrung! :-)

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Nein. Es müsste echt was gravierendes sein, dass du ausgeschlossen wärst. Und da ist die Haut eine Kleinigkeit die eigentlich nicht stört. Natürlich muss man selbst als betroffener ständig aufpassen was man tut mit der Haut. Aber sonst sehe ich da keine Probleme.

Und was lernen wir daraus? Man gibt niemals irgendwelche Krankheiten oder Probleme an bei einer Bewerbung. Höchstens nachdem man genommen wurde oder es keine Kleinigkeit mehr ist. Aber die Haut, pff. Solange es nicht stört ist alles gut.

Mignon5  28.07.2019, 22:31

Sorry, aber dein letzter Absatz ist falsch. Wenn man Vorerkrankungen verschweigt, kann es zu einer (fristlosen ?) Kündigung führen. Der Fragesteller hat sich goldrichtig verhalten!

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TurboBob 
Fragesteller
 28.07.2019, 22:31

Tja leider musste ich es eben angeben. Bei bedarf könnte sie meine Krankheitsgeschichte abchecken und ja das ist so ziemlich das einzigste was ich hatte was sofort auffallen würde, falls sie sich bei der Krankenkasse darüber informieren.

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Mignon5  28.07.2019, 22:40
@TurboBob

Du hast es vollkommen richtig gemacht. Man sollte ein neues Arbeitsverhältnis nicht mit einer Lüge beginnen und wie ich schon schrieb: Das Verschweigen von Vorerkankheiten kann ein KÜndigungsgrund sein.

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