Neue Self ID: Eltern können ihren Kinder ab dem Tag der Geburt ein anderes Geschlecht geben: findet ihr das gut?

4 Antworten

Von Experte Adomox bestätigt

Wo hast du den Unsinn bitte her? Du nimmst die "Emma" als Quelle? Dir ist hoffentlich bekannt, dass das Mal wieder transfeindliche Hetze ist, mehr nicht.

Das steht im Selbstbestimmungsgesetz überhaupt nicht drin.

Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Die Erklärung des gesetzlichen Vertreters kann nur in Anwesenheit der minderjährigen Person beim Standesamt abgegeben werden. Bei Minderjährigen bis 14 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zudem bei der Änderungserklärung mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 SBGG erklären, dass er entsprechend beraten ist. 
[...]

Thema "Eltern können für ihre Kinder entscheiden"..nein, das steht da auch nicht drin.

Hiergegen greifen die allgemeinen Schutzmechanismen des Familienrechts: Bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht von Amts wegen Schutzmaßnahmen treffen - bis hin zum Entzug des Sorgerechts (vgl. § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Erklärung des gesetzlichen Vertreters bedarf zudem des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat und kann nur in Anwesenheit der minderjährigen Person beim Standesamt abgegeben werden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

So. In keinem Abschnitt des Gesetzes steht irgendwas davon, dass Eltern den Geschlechtseintrag eines Neugeborenen Kindes einfach so ändern können. Das ist nämlich absoluter Unsinn.

Und du solltest Quellen prüfen, bevor du den ganzen Unsinn weitergibst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Teil der LGBTQ+ Community

Hast du das richtig verstanden?

Ich glaube, da geht es um die Eltern. Also wie diese in Geburtsurkunde genannt werden. Es ging immer nur Vater und Mutter. Jetzt geht auch einfach nur Elternteil.

Apokalypse2020 
Fragesteller
 16.04.2024, 23:29

Nein, das habe ich nicht gemeint.

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CarkbilO  16.04.2024, 23:34
@Apokalypse2020

Dann gib mir bitte einen Link zu dieser Aussage:

Eltern können ihren Kinder ab dem Tag der Geburt ein anderes Geschlecht geben bzw das Gesetz dazu.

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CarkbilO  16.04.2024, 23:49
@Apokalypse2020

Der Artikel ist diesbezüglich nicht gut, weil er nicht näher auf die gesetzlichen Umstände und Hürden eingeht.

Es wird nur der Punkt genannt (Geburt des Kindes), ab wann Eltern gesetzlich das Recht hätten darüber zu entscheiden. In der Praxis sieht das aber anders aus. Da schalten sich dann nämlich auch andere Gesetze ein. Das Geschlecht eines Säuglings einfach ab Geburt zu ändern ist nicht wirklich so einfach, wie es dargestellt wird.

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CarkbilO  17.04.2024, 00:10
@Apokalypse2020

Das Familiengericht würde einschreiten, wenn Eltern den Geschlechtseintrag direkt nach der Geburt eines von außen betrachteten Jungen/Mädchens ändern möchten. Da wird dann beurteilt, wie diese Entscheidung das Kind in Zukunft beeinflussen könnte. Also einfach das Geschlecht ändern, nur weil man Lust drauf hat, würde nicht funktionieren.

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Das konnten sie bisher leider auch schon. Ab der Geburt entschieden Eltern und Ärzte über das Geschlecht von Kindern (wenn es nicht klar ersichtlich ist). Das verursachte viel Leid. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Menschen, sobald sie alt genug sind, selbst, ohne psychologische Gutachten etc., über ihr Geschlecht bestimmen können.

Apokalypse2020 
Fragesteller
 16.04.2024, 23:33

Jetzt können sie es auch, wenn es klar ersichtlich ist.

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LunarEclipse  17.04.2024, 00:30
@Devoid8

Halt dich fest: die bekanntlich transfeindliche Zeitschrift "Emma"..

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catxy  17.04.2024, 00:32
@Devoid8

Kein Irrsinn. Bei Intersexuellen Kindern hatten bisher Eltern und Ärzte das Recht zu entscheiden.  Bisher war es nämlich so, dass man den Eltern das Recht zugesprochen hat, nach der Geburt zu entscheiden, welches der Geschlechtsmerkmale beibehalten werden soll. Dann wurde entweder der Penis operativ entfernt oder die Vagina zugemacht. Doch dann kann es natürlich sein, dass das Kind sich in genau die andere Richtung entwickelt. Das ändert sich erst jetzt durch dieses Gesetz.

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Devoid8  17.04.2024, 00:35
@catxy

Ja danke aber guck mal, welcher Name steht da am anfang meines kommentars?

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LunarEclipse  17.04.2024, 00:42
@catxy

Intergeschlechtliche Kinder zu operieren, ohne dessen Zustimmung ist schon länger verboten, und das zurecht. Damit hat das Selbstbestimmungsgesetz nichts zu tun.

Im März 2021 hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschlossen (BT-Drs. 19/24686). In das Bürgerliche Gesetzbuch wird dazu § 1631e BGB neu eingeführt. Die Vorschrift enthält ein Verbot medizinischer Behandlungen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (§ 1631e Abs. 1 BGB). Operative Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen, die nicht rein kosmetisch sind, dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie nicht bis zur selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden können (§ 1631e Abs. 2 BGB). Ein Familiengericht soll prüfen, ob der geplante Eingriff dem Kindeswohl entspricht (§ 1631e Abs. 3 BGB). Legen die Eltern dem Gericht eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vor, wird dies vermutet (§ 1631e Abs. 3 und 4 BGB). Ohne eine gerichtliche Genehmigung sind operative Eingriffe strafbar, es sei denn, sie sind zur Abwehr einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes erforderlich und nicht aufschiebbar.

https://www.lsvd.de/de/ct/5449-Schutz-intergeschlechtlicher-Kinder-vor-medizinischen-Eingriffen#:~:text=In%20Deutschland%20gab%20es%20bis,sie%20in%20diese%20Eingriffe%20einwilligten.

Das war 2021. Nicht erst jetzt, das ist Unsinn.

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Nein ! Nur das Kind selbst entscheidet, niemand anderes.

Apokalypse2020 
Fragesteller
 16.04.2024, 23:23

Ich hab das Gesetz nicht gemacht.

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DieMelanie222  16.04.2024, 23:34
@Apokalypse2020

Ich bin zwar durchaus Feministinnen aber die Emma nehme ich nicht ernst, schon lange nicht mehr.

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