Nachrücker Parteiwechsel Mandatsverlust?

2 Antworten

Meiner Meinung nach sollte dann der nächste auf der Liste nachfolgen.

Ohne es ad hoc mit Sicherheit beantworten zu können, würde ich aus § 48 Abs. 1 S. 1 BWahlG den Umkehrschluss ziehen, dass der Parteiaustritt und Neueintritt keine Auswirkungen auf ein bereits angenommenes Mandat im Bundestag haben. Auf Landes- bzw. Kommunalebene ist die wohl teilweise anders geregelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium und Berufserfahrung