Nachrücker Parteiwechsel Mandatsverlust?
Angenommen ein Mandat im BUndestag wird frei. Es rückt nun ein Listennachfolger ein. Dieser entscheidet sich nach einigen Tagen die Partei zu wechseln und möchte nun auch sein Madat im Bundestag dieser Partei zu geben. Ich meine, dass es nicht möglich ist, wenn man als Nachfolger in den Bundestag einzieht.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir da helfen könntet.
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Meiner Meinung nach sollte dann der nächste auf der Liste nachfolgen.
Ohne es ad hoc mit Sicherheit beantworten zu können, würde ich aus § 48 Abs. 1 S. 1 BWahlG den Umkehrschluss ziehen, dass der Parteiaustritt und Neueintritt keine Auswirkungen auf ein bereits angenommenes Mandat im Bundestag haben. Auf Landes- bzw. Kommunalebene ist die wohl teilweise anders geregelt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium und Berufserfahrung