NACHNAHME VERWEIGERN STRAFE?
Hallo zusammen,
Ich möchte eine Nachnahme verweigern. Unswar habe ich (18) eine Uhr bestellt die an eine Postfiliale geliefert werden soll. Die Uhr hat 250 Euro gekostet und ich möchte es dochnicht haben aus privaten Gründen. Wenn ich in der Postfiliale bescheid sage das ich das Paket nicht haben will,oder ed einfach nicht abhole, muss ich dann mit einer Strafe rechnen? Und wie hoch wäre dies?
Vielen Dank im vorraus.
5 Antworten
Da gibts keine Strafe, wenn dann ALLERHÖCHSTENS die 2€ Nachnamegebühr. Aber glaub nicht das die gefordert werden. Einfach nicht abholen und gut ist.
Die Postfiliale wird das Paket zurück senden, also die Nachnamegebühr für circa 2€.
Bei der Filiale, wie ist eigentlich egal. Ich musste noch nie sowas machen.
Du musst in der Filiale nicht zahlen. Du musst Dich mit dem Verkäufer auseinandersetzen.
Ein Bekannter hat zu mir gesagt, dass die Postfiliale es geregelt hat.
du kannst es verweigern. du hast ein widerrufsrecht. wenn kosten anfallen stellt der verkäufer dir diese in separat in rechnung
Naja, da du ja einen gültigen Kaufvertrag mit dem Uhrenhändler geschlossen hast, würde ich ihn einfach bitten die Uhr zurückzunehmen (per Mail zum Beispiel). Du kannst als Grund auch angeben, dass du nicht mehr an der Uhr interessiert bist. Wo hast du sie den gekauft?
Die Uhr ist eine replica von Rolex ich habe sie bei o-fakes gekauft.
Ich kenne o-fakes nicht, aber wenn das so eine ähnliche Firma wie Amazon ist, dann dürfte das mit dem Zurücksenden kein Problem sein, schließlich ist die Firma ja auch daran interessiert ihre Kunden glücklich zu stellen. Bei privaten Händlern ist es allerdings etwas komplizierter. Du kannst den Händler kontaktieren und dich nochmal mit ihm darüber unterhalten. Vielleicht nimmt er sie ja zurück. Wenn nicht, dann wirst du sie wohl oder übel behalten müssen.
Nein du kannst die Annahme verweigern
Guten Abend,
nein musst du nicht. Du kannst eine Nachnahme jederzeit verweigern. Stammt diese von einem gewerblichen Händler, hast du ein Widerrufsrecht. Stammt diese von einem privaten Verkäufer, bist du vertraglich gebunden und musst die Uhr abnehmen. Anderseits kann er gegen dich Schadenersatzansprüche erheben.
Alternativ kann ein Händler auch gegen dich die Kosten für die Nachnahme geltend machen, und dir in Rechnung stellen. Schau hierzu in die AGB
Wissensdurst84
Wo darf ich diese zahlen?