Nachbar hat zwei abgemeldete Autos stehen?
Hallo zusammen,
wie Oben schon erwähnt hat unser Nachbar auf den Anwohner Parkplätzen zwei abgemeldete Autos stehen und das schon seit Monaten. Der versucht mit ihm darüber zureden war leider erfolglos.
Nun meine Frage, wie lange dürfen die Autos dort stehen bzw. kann man da irgendwas machen (Hausverwaltung, Ordnungsamt)?
3 Antworten
Wenn Reden nichts bring OA einschalten. Abgemeldete KFZ dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Öffentliche Verkehrsflächen sind auch Parkplätze auf Privatgrundstücken wenn diese öffentlich zugänglich sind.
https://www.leasingtime.de/blog/680-ein-abgemeldetes-fahrzeug-parken-das-sollten-sie-beachten
Das hat nichts damit zu tun wem die Plätze oder das Grundstück befinden, wenn sie fei zugänglich sind ist es öffentlicher Verkehrsraum. Lies den verlinkten Artikel.
Der verlinkte Artikel ist keine Rechtsgrundlage. Ich mache den Job schon ziemlich lange. Es muss sich eindeutig um öffentliche Verkehrsfläche handeln. Wenn man z.B. auf einem privaten Stellplatz ein abgemeldetes Fahrzeug hat, dann hat das Ordnungsamt keine Handhabe. Es sei denn, dass von dem Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Zum Beispiel, wenn es Öl verliert etc.
Der Knackpunkt ist immer der Begriff "öffentliche Verkehrsfläche". Kannst Du ihn definieren?
Alles was öffentlicher Straßenverkehr ist darf er gar nicht stehen. Alles was privat ist beziehungsweise zum hausgehörige Parkplätze darf er unbegrenzt nutzen wenn diese ihm zugesprochen sind - sprich er dafür Miete zahlt oder zu seiner Wohneinheit gehören. In der Regel ist es aber so das je Wohnung meist nur ein Parkplatz vorgesehen sind.
sind das seine parkplätze? also hat er die gekauft oder gemietet? dann sollte er da so lange stehen bleiben wie er will.
wenn es parkplätze an einer straße sind. wo sich also auch jeder andere hinstellen kann (mit ausweis) - dann dürfte er des glaub ich gar nicht. weil dann gehört des eben zum öffentlichen verkehr, und da darf man nicht ohne zulassung teilnehmen. auch nicht parkend.
Keins von beidem, es sind Parkplätze die zum Haus gehören. Es können aber auch z.B die Nachbarn von gegenüber dort parken da sie nicht wie bei manchen Häusern mit Nummern versehen sind.
Nicht korrekt. Sofern diese Parkplätze privat sind, hat das Ordnungsamt keine Handhabe. Grüße das Ordnungsamt