Nachbarn reservieren alle Parkplätze vor Mehrfamilienhaus und lassen Privatparkplatz leer stehen; dürfen die das?
Man kennt’s ja, man kauft sich keine Wohnung sondern die Nachbarn🙂↕️
Ich wohne in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und meine Nachbarn (wohnen auch in dem Haus) besitzen zu dem Haus gehörend 3 Parkplätze.
Leider parken sie ihre ganzen Autos meistens an der Straße wo wir Nachbarn, ohne Privatparkplatz, dann nach ner freien Lücke suchen müssen bzw. reservieren mit ihren Autos freie Lücken für das jeweils andere Auto, wie gesagt die Privatparkplätze bleiben leer.
Die Frage wäre nun, darf man das? Also den eigenen Parkplatz immer frei lassen und der eigenen Hausgemeinschaft „die Parkplätze nehmen“? Also an sich denke ich dürfen die das, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus mit Nutzung von Privateigentum oder so:)
4 Antworten
Guten Tag,
das ist genauso wie jemand, der wegen einer Schwerbehinderung einen eigenen Parkplatz mit Parkausweisnummer hat, diesen aber nicht nutzt sondern eine andere Parklücke nutzt und von seinem Fenster aus lauert und die Leute abschleppen lässt, wenn die auf seinem Parkplatz parken.
Beste Grüße
Wenn z. B. das Ordnungsamt ihnen Verstöße gegen das Baurecht nachweisen können (z. B. kein Kfz in der Garage, obwohl das in der Landesbauordnung gefordert wird), kann man sie wenigstens dazu bringen die Garage freizumachen, dass die Motivation etwas höher ist ein Kfz reinzustellen.
Inwiefern Richter gegen das Parken am Straßenrand durch sie vorgehen, ist eine andere Frage.
notting
Dies ist eine rechtliche Grauzone. Wer einen Parkplatz mit etwas anderem als seinem Auto blockiert, macht sich strafbar und zwar der Nötigung.
Der kommende, parkwillige Fahrer wird genötigt, sich einen anderen Parkplatz zu suchen, obwohl er ihn ja nutzen dürfte.
In Deinem Fall tun Deine Nachbarn genau das selbe. Nur mit dem Auto. Das auch noch anhaltender und penetranter. Sie haben gar nicht die Absicht, unmittelbar zu parken sondern nur die, anderen ihr Recht zu entziehen. Dass sie hierfür ein Auto verwenden kann sie in diesem Fall nicht schützen.
Jeder Richter, der bei Verstand ist, müsste das also als Straftat werten. Eine Klage hätte Aussicht auf Erfolg.
Das ist zwar ziemlich asozial, aber tatsächlich erlaubt.
In meiner Nachbarschaft würden die das nicht lange machen....