Nach Sonderpädagogik-Studium in Hannover Verbeamtung in NRW möglich?

1 Antwort

Dein Studienabschluss – egal ob Master of Education (M.Edu.) oder erste Staatsprüfung – wird gemäß Mobilitätsrichtlinie 2013 (geändert 2018) in jedem Bundesland Deutschlands anerkannt. Somit kannst du in jedes beliebige Bundesland wechseln und dort dein Referendariat absolvieren. Dies gilt ebenso für eine Bewerbung als Lehrer*in nach dem Referendariat, denn beim Zugangsverfahren sind alle Bewerber*innen gleichberechtigt.

https://www.fit4ref.de/artikel/items/bundeslandwechsel-vor-dem-referendariat.html

Ich kenne leider niemanden der von Niedersachsen nach NRW gewechselt ist,aber eine Freundin von mir ist von Sachsen nach RLP für‘s Referendariat (auch für Sonderpädagogik) gewechselt, es ging ohne Probleme.