Nach Sonderpädagogik-Studium in Hannover Verbeamtung in NRW möglich?
Was das Sonderpädagogik-Studium in Deutschland betrifft, sieht es ja so aus, dass man verpflichtend meist zwei Förderschwerpunkte studiert und dann je nach Bundesland noch entweder ein oder zwei zusätzliche Fächer dem Studium ergänzt werden. (z.B. Mathe und Deutsch)
Die Frage, die ich mir jetzt stelle, ist, ob es dann nach dem Studium in einem Bundesland, in dem man nur ein Unterrichtsfach studieren muss, immernoch möglich ist, in einem Bundesland, in dem grundsätzlich zwei Unterrichtsfächer im Studium vorgesehen sind, zu arbeiten, beziehungsweise sein Refrendariat zu machen. Und kann man dann auch verbeamtet werden, wenn man sozusagen "ein Unterrichtsfach zu wenig" studiert hat?
Explizit würde mich das in Bezug auf ein Studium in Hannover (Niedersachsen) und den späteren Job in NRW interssieren!
Danke für alle Antworten!!! :)
1 Antwort
Dein Studienabschluss – egal ob Master of Education (M.Edu.) oder erste Staatsprüfung – wird gemäß Mobilitätsrichtlinie 2013 (geändert 2018) in jedem Bundesland Deutschlands anerkannt. Somit kannst du in jedes beliebige Bundesland wechseln und dort dein Referendariat absolvieren. Dies gilt ebenso für eine Bewerbung als Lehrer*in nach dem Referendariat, denn beim Zugangsverfahren sind alle Bewerber*innen gleichberechtigt.
https://www.fit4ref.de/artikel/items/bundeslandwechsel-vor-dem-referendariat.html
Ich kenne leider niemanden der von Niedersachsen nach NRW gewechselt ist,aber eine Freundin von mir ist von Sachsen nach RLP für‘s Referendariat (auch für Sonderpädagogik) gewechselt, es ging ohne Probleme.