Nach der bundeswehr zur polizei?

7 Antworten

Hallo ashitaka,

ich sehe im Moment nicht den Sinn da drin, erst zur Bundeswehr und dann zur Polizei zu gehen. Wirkliche Vorteile bringt Dir die Bundeswehr jedenfalls nicht.

Allerdings ist es auch kein Problem, nach der Bundeswehr bei der Polizei anzufangen. Du darfst halt nur das Höchstalter (liegt in den meisten Bundesländern bei 27 Jahren) überschritten haben.

Allerdings kommt es im Bezug auf die schulischen Voraussetzungen, auf das Bundesland an wo Du anfangen willst. Lies Dir mal den nachfolgenden Text durch, da steht auch was zu den schulischen Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern.

Aber statt hier nur eine knappe und unzureichende Antwort zu geben, schreibe ich Dir mal alles was man über das Berufsbild des Polizisten wissen sollte. Da hier bei GuteFrage.net der Text pro Thread begrenzt ist, schreibe ich in mehreren Abschnitten:

Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei

Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage

gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
  • Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne) Besoldungsstufe A10
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne) Besoldungsstufe A11
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne) Besoldungsstufe A12
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne) Besoldungsstufe A13

höherer Dienst

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
  • Polizeioberat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16

In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bundespolizei [Nachteil wie Vorteil ist, das man überall in Deutschland Dienststellen hat]
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:

  • Bundeskriminalamt
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Bremen

Zum Gehalt:

Viele denken immer, das bestimmte Tätigkeiten bei der Polizei ein besonders hohes Gehalt mit sich bringen. Dem ist aber nicht so.

Polizeibeamte werden nicht nach Ihrer Tätigkeit bezahlt, sondern nach ihrer Besoldungsstufe, die sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad richtet und nach den sogenannten Erfahrungspunkten die aus ihrer Beurteilung vom Chef resultieren.

Das bedeutet, dass ein Polizeiobermeister der im Streifenddienst fährt, genau das gleiche verdient, wie ein Polizeiobermeister, der beim SEK/MEK/GSG9 usw. ist. Gibt zwar für bestimmte Sondereinheiten eine Gefahrenzulage von 100 – 150 Euro, aber die geht schon drauf, weil man mehr Geld für Versicherungen ausgibt.

Zu den Tätigkeiten bei der Polizei. Die Polizei bietet natürlich weit mehr, als nur mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.

Du kannst z.B. zur:

  • Bereitschaftspolizei
  • Sondereinheiten wie MEK/SEK/GSG9
  • Hundestaffel
  • Reiterstaffel
  • Fliegerstafel
  • Autobahnpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Wasserwerferzug
  • Kriminalpolizei
  • Ermittlungsdienst
  • Wasserschutzpolizei / Küstenwache
  • Spurensicherung
  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen)
  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.
  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.


Im nächsten Abschnitt führe ich das an, was es zum Thema Ausbildung zu sagen gibt


TheGrow  18.01.2014, 06:41

Abschnitt Ausbildung


Mindestvoraussetzungen um überhaupt erst einmal in die engere Auswahl zu kommen:

  • Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

  • für den gehobenen Dienst ist Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Pflicht.

  • für den mittleren Dienst langt ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.

  • der Bewerber muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die aber von Bundesland zu Bundesland leicht von einander abweicht.

  • der Bewerber darf nicht Vorbestraft sein

  • der Bewerber darf nicht völlig überschuldet sein. Das bedeutet nicht, wer einen kleinen Kredit hat wird nicht genommen, aber größere Kredite können ein Problem sein.

  • in den meisten Bundesländern muss der Bewerber das Freischwimmerabzeichen haben.

  • der Bewerber muss körperlich gesund sein. Chronische Krankheiten oder starke Sehschwächen sind ein Ausschlusskriterium. Ausnahmen werden keine gemacht.

  • der Bewerber muss körperlich und psychisch absolut fit sein.

  • Tätowierungen im Sichtbereich des Gesichtes, des Halses und der Unterarme führen meist auch zum Ausschluss.

Die Anforderungen weichen von Bundesland zu Bundesland evtl. leicht voneinander ab. Wer sich bewirbt, sollte sich noch einmal kurz vorher auf der Seite der Polizei über die genauen Voraussetzungen informieren.

Wer die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der braucht sich erst gar nicht bewerben. Ausnahmereglungen gibt es nicht.

Wer die Mindestvoraussetzungen jedoch erfüllt kann sich bei der Polizei bewerben.

Ablauf der Bewerbung / des Einstellungstestes

Wenn Du Deine Unterlagen vollständig abgegeben hast, wirst Du in absehbarer Zeit Post bekommen, in dem entweder steht, dass Du irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllst/alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind oder Du bekommst eine Einladung zum EAV (Eignungs.- und AuswahlVverfahren)

In der Regel dauert das EAV, also der Einstellungstest 2-3 Tage.

In der Einladung steht drin, was Du für die Tage mitbringen sollst. In den 2-3 Tagen wirst Du in der Polizeikaserne untergebracht. Meist brauchst Du kein Bettzeug und keine Handtücher mitbringen, sondern nur Hygieneartikel und Duschzeug.

Da Du dort auch Deine Sportlichkeit beweisen musst, steht in der Einladung meist drin, dass Sport und Schwimmsachen mitzubringen sind.

Bekleidungsmäßig würde ich dort mit gepflegten Alltagsachen erscheinen. Anzug, Hemd & Krawatte sind nicht nötig.

Nun interessiert Dich sicherlich, was bei dem Test auf Dich zukommt.

In den drei Tagen wirst Du

  • medizinisch komplett durchgecheckt. Dazu gehört ein Lungenfunktionstest, genauso wie ein Belastungs – EKG. Meist wird auch Deine Lunge geröntgt. Dann heißt es bitte einmal komplett vorm Arzt entkleiden und genaueste Untersuchung auf Narben und Fehlstellungen oder andere Chronische Krankheiten, wie auch nachschau nach Tätowierungen.

  • Ermittlung Deines BMI

  • Drogenscreen

  • Gespräch mit dem Psychologen und Abklärung ob Du psychische Auffälligkeiten hast und ob Du für den Beruf des Polizeibeamten genügend psychologisch belastbar bist.

  • Sporttest mit Ausdauertest (Coopertest, bei dem man innerhalb von 12 Minuten eine bestimmte Strecke schaffen muss), Koordination, Sprint, Kraftübungen

  • Sprachverständnistest

  • Diktat

  • Intelligenztest

Allerdings würde ich mal auf die Seite www.Polizei.de gehen , dort das Bundesland bzw. die Bundesländer die für Dich in Frage kommen auswählen und dort mal steht meist genau, was im Einstellungstest gefordert wird. Hier gibt es doch sehr starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Nach Abschluss des EAV wird einen entweder sofort oder später mitgeteilt ob man bestanden hat und ob man angenommen wurde.


Im nächsten Abschnitt gehe ich auf die Ausbildung / das Studium selbst ein


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TheGrow  18.01.2014, 06:41
@TheGrow

Ausbildung / Studium


Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Monaten.

Das Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst dauert 36 Monate (Ausnahme BW, wo das Studium 45 Monate dauert).

Während der gesamten Ausbildung / des gesamten Studium werden ihr kostenlos ähnlich wie bei der Bundeswehr kaserniert untergebracht. Aber nicht nur die Unterkunft ist kostenlos, sondern man bekommt auch noch die Verpflegung (Frühstück/Mittag/Abendbrot) kostenlos gestellt. Eingenommen wird diese in großen Kantinen.

Die Unterbringung ist meist auch recht Adäquat. Man bezieht im Unterkunftsgebäude meist ein Ein.- oder Zweimannzimmer, in seltenen Fällen auch mal zu dritt oder zu viert. Duschen und WC´s befinden sich leider nicht immer auf dem Zimmern, sondern stehen als Gemeinschaftsduschen und Gemeinschaftsklos zur Verfügung.

In der Kaserne befindet sich auch das Lehrsaalgebäude, ein Sportplatz, eine Sporthalle und alles was man sonst für die Ausbildung braucht. Manchmal steht sogar ein Schwimmbad zur Verfügung. Meist kann man auch die Örtlichkeiten nach Dienst nutzen.

Auch an Freizeitmöglichkeiten hapert es nicht. Oft stehen Fitnessräume, Sauna, Lokalähnliche Kantine und andere Sachen zur Verfügung.

Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Zum einen findet in der eben beschriebenen Unterkunft der theoretische Unterricht statt, der sich in die Fächer:

  • Einsatzrecht
  • Einsatzlehre
  • Verkehrsrecht
  • Waffenkunde (mit praktischen Anteilen)
  • Strafrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • politische Bildung
  • Polizeirech
  • politische Bildung
  • Dienstrecht

aber auch Fächer die eher praktisch als theoretisch sind wie:

  • Einsatztraining
  • Selbstverteidigung
  • Waffen- und Schießausbildung
  • Führerschein
  • Sport

Hinzu kommen verschiedene mehrwöchige Praktika in den verschieden Dienststellen.

Am Ende der Ausbildung kann man dann Verwendungswünsche und Standortwünsche äußern.

Eine Garantie das die Wünsche erfüllt werden gibt es nicht. Im Grunde genommen setzt einen der Dienstherr dahin, wo er einen braucht und nicht da wo man hin will.

Einige Wünsche scheiden auch aus, weil einen die entsprechenden Qualifikationen fehlen. Beispiel. Niemand kommt ohne schon vorher ausrechend Erfahrung gesammelt zu haben zum SEK/MEK/GSG9. Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel.

Nach der Ausbildung bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeimeister und dann wird einen auch mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Nach dem Studium bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar und bekommt dann ebenfalls mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Übrigens, ein junger Polizeikommissar macht die gleichen Aufgaben wie ein junger Polizeimeister.

Lediglich im Gehalt macht sich das bemerkbar. Leider kann ich hier keine konkrete Summe an Gehalt nenne, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Auszugsweise möchte ich hier mal Anführen, wie bei der Bundespolizei aussieht.

Ein junger Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7 und Erfahrungsstufe 1) bekommt z.B. 2101,76 und ein Kommissar (Besoldungsgruppe A9 und ebenfalls Erfahrungsstufe 1) bekommt 2412,31 Euro brutto. Bei beiden kommen natürlich noch die Polizeizulage und die Schichtzulage wie auch die Nachtdienststunden hinzu. Was am Ende netto rauskommt, hängt von der Lohnsteuerklasse und den Kindergeld an. Da Polizeibeamte außer der Steuer nichts abgezogen bekommen, sind die Abzüge nicht so gravierend hoch. Sozialabgaben wie Rente, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zahlen Polizeibeamte ja nicht.

Ich glaube jetzt fällt mir im Moment auch nichts mehr ein.

Ich hoffe, das langt Dir erst einmal an Informationen.

Schöne Grüße
TheGrow

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Apfelkind1986  18.01.2014, 09:50

Allerdings ist es auch kein Problem, nach der Bundeswehr bei der Polizei anzufangen. Du darfst halt nur das Höchstalter (liegt in den meisten Bundesländern bei 27 Jahren) überschritten haben.

Für ehemalige Soldaten wird die Altersgrenze fallengelassen, sonst hätte kein SaZ 12 die Chance, sich zu bewerben.

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TheGrow  18.01.2014, 11:48
@Apfelkind1986

Ich weiß, dass es früher diese Reglung gab, aber ich wusste nicht, dass es diese Reglung immer noch gibt.

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GermanSailor  19.01.2014, 08:54
@Apfelkind1986

Für ehemalige Soldaten wird die Altersgrenze fallengelassen, sonst hätte kein SaZ 12 die Chance, sich zu bewerben.

Ganz so einfach ist es nicht. Die Altersgrenze ist angehoben, aber nicht aufgehoben. Je nach Bundesland bzw. Zoll, Bundespolizei usw. sind die Altersgrenzen höher. (32 bis max. 35 Jahre).

Es lohnt sich übrigens, diese Frage ggf. gleich zu klären. Ich bestand die Tests bei der BPol, dann wurde mir zum Schluss gesagt, ich wäre zu alt (damals 35 Jahre). Im Nachhinein sicher besser, geärgert hat es mich damals schon.

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Mit der mittleren Reife kannst Du in die Feldwebellaufbahn beim Bund einsteigen. Wenn Du Dich lange genug verpflichtest, dann bekommst Du den Eingliederungsschein. Wenn es dann noch Stellen im mittleren Dienst bei der Polizei gibt, kommst Du dort eventuell leichter rein.

Ich hab allerdings noch nie davon gehört, dass die Polizei überhaupt Eingliederungsstellen anbietet.

Wenn Du also zur Polizei willst, mach das Fachabi und lass den Bund weg, denn Streitkräfte und Polizei haben überhaupt nichts gemeinsam.

Wenn es Dein Traum ist, Polizist zu werden, dann gehe zur Polizei. Keine Umwege über die Bundeswehr und vor allem schließe die Schule ab. Eine Schule abzubrechen macht sich nie gut im Lebenslauf.

Etwas mehr als 1,83 Meter groß und muskulös zu sein wird bei der Polizei übrigens schon gefordert. Es kommt auch auf Deine Einstellung an. Du solltest Dich mal anstrengen und nicht einfach eine saloppe Entschuldigung für "eventuelle" Rechtschreibfehler abgeben.

Streng Dich an, wenn Du etwas werden willst. Die Rechtschreibung ist der Eindruck, den Du erweckst. Wenn Du da schlampig und nachlässig bist, bist Du es vermutlich sonst auch im Leben (was wohl erklärt, warum Du die Schule abbrichst!).

Toll du bist groß und muskulös....Glückwunsch Das meiste was man aber bei der Polizei braucht is Köpfchen und da nimmt man keinen der nich ma 5 Sätze ohne 20 Rechtschreibfehler schreiben kann. Du musst nicht nur sportlich begabt sein sondern vorallem musst du gebildet sein!!!

Warum machst du nicht gleich eine Ausbildung bei der Polizei, was willst du dann noch bei der Bundeswehr!?

Die Polizei nimmt nur Absolventen, die mindestens eine sehr gute Mittlere Reife haben. Ein Abi oder Fachabi ist hierfür durchaus empfehlenswert.