Nach abgeschlossener Therapie noch Probleme?

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300 Sitzungen sind bei einer analytischen Therapie, die Du offenbar machst, die Höchstgrenze. Bei einer neuen Diagnose wäre es prinzipiell über das Gutachterverfahren möglich, neue Stunden (nämlich eine weitere Verlängerung) zu bekommen, aber nicht einfach eine neue Kurzzeittherapie.

Möglich wäre jedoch ein halbes Jahr nach dem Ende Deiner jetztigen Therapie eine Akutbehandlung.

Du solltest das alles aber mit Deiner Therapeutin besprechen. Eine Akutbehandlung könntest Du auch in einem anderen therapeutischen Verfahren, z.B. Verhaltenstherapie, bekommen. Ein Verfahrenswechsel könnte ohnehin sinnvoll sein bei einer beginnenden Zwangsstörung und nach 300 Stunden Psychoanalyse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren Psychol. Psychotherapeut in eigener Praxis

dunklewolke1234 
Fragesteller
 04.06.2024, 13:42

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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